Das Rederecht für Einwohnerinnen und Einwohner in den BVV ist ein wichtiger Bestandteil der demokratischen Entscheidungsbildung. Das Rederecht besteht grundsätzlich im Rahmen der Einwohnerfragestunde.
In § 43 des Bezirksverwaltungsgesetzes in der Fassung vom 16. Juni 2005 wird geregelt:
„Die Bezirksverordnetenversammlung kann Einwohnerfragestunden einrichten. Das Bezirksamt ist verpflichtet, in der Einwohnerfragestunde Stellung zu nehmen. Die Einwohnerfragestunde ist Bestandteil der öffentlichen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung.“
Die Geschäftsordnung der BVV Reinickendorf sieht im Abschnitt X. Mitwirkung der Einwohnerschaft die Durchführung einer Einwohnerfragestunde vor:
§ 49
Einwohnerfragestunde
(1) Nach Eintritt in die Tagesordnung findet eine 30-minütige Einwohnerfragestunde statt. In dieser Fragestunde werden Fragen und Anregungen der Einwohnerinnen und Einwohner an die BVV oder das Bezirksamt behandelt. Das Bezirksamt ist gemäß § 43 BezVG verpflichtet, in der Fragestunde Stellung zu nehmen. In jeder Einwohnerfragestunde darf nur eine Anregung oder Frage durch den gleichen Einwohner gestellt werden.
(2) Fragen und Anregungen müssen beim Büro der Bezirksverordnetenversammlung am Freitag vor der Einwohnerfragestunde bis spätestens 12:00 Uhr schriftlich eingehen.
(3) Der/Die Vorsteher/Vorsteherin ruft die Fragen und Anregungen in der Reihenfolge des Eingangs einzeln auf. Nach der Stellungnahme durch Bezirksverordnete oder das Bezirksamt soll die Möglichkeit einer kurzen Nachfrage gegeben werden.
(4) Bei Zeitüberschreitung werden die nicht behandelten Anfragen oder Anregungen durch das Bezirksamt oder die Bezirksverordnetenversammlung schriftlich beantwortet. Die Antwort wird durch das Büro der Bezirksverordnetenversammlung übermittelt.