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10.03.2004 kommunalpolitische Themen • Flughafen Tegel

„Strikte Einhaltung des Nachtflugverbotes am Flughafen Tegel“

Antrag der Bezirksverordneten der PDS Reinickendorf Renate Herranen

(Drs. 0809/ XVII) - BVV/026/2004

Die BVV möge beschließen:

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich erneut bei der Senatverwaltung für Stadtentwicklung für eine strikte Einhaltung des Nachtflugverbotes am Flughafen Tegel zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr einzusetzen.

Dabei ist insbesondere darauf hinzuwirken, dass die Senatsverwaltung

  • die Betriebsbeschränkungen (umgangssprachlich: Nachtflugverbot) für den Flughafen Tegel restriktiver als derzeit üblich handhabt;
  • Leerflüge (Starts) von Postmaschinen nachts nicht länger genehmigt;
  • Sondergenehmigungen für Landungen nach 23.00 Uhr an Fluggesellschaften verweigert, die zwar laut Flugplan vor 23 Uhr ankommen, aber die Ankunftszeiten überwiegend nicht einhalten. Gefordert wird eine Abmahnung der Fluglinien (Hinweis der zukünftigen Verweigerung der Sondergenehmigung) nach drei- bis fünfmaliger Verspätung und bei weiteren Verspätungen die Verweigerung der Landegenehmigung nach 23 Uhr in Tegel.

Begründung:
Entgegen dem Anliegen des Beschlusses der BVV Reinickendorf vom 21.8.2002 ( Drs. Nr.  250/ XVII) ist keine Verringerung des Nachtflugverkehrs auf dem Flughafen Tegel  zu verzeichnen. Im Gegenteil, nach Information der „Bürgerinitiative gegen das Luftkreuz auf Stadtflughäfen“ ist die Zahl der Nachtflüge in Tegel im Jahr 2003 drastisch gestiegen (s. Anlage). Der Abmahnungvorgang ist deshalb variabel gehalten, weil dieser vernünftigerweise abhängig von der Anzahl der Slots/Woche je Fluggesellschaft sein sollte. Damit soll erreicht werden, dass einem systematischen Unterlaufen der Betriebsbeschränkungen durch einzelne Fluggesellschaften endlich Einhalt geboten wird.
 

Berlin-Reinickendorf, den 25.02.2004

PDS Renate Herranen, Antragstellerin

Der Antrag wurde über Konsensliste einstimmig angenommen.