(Drs. 0809/ XVII) - BVV/026/2004
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich erneut bei der Senatverwaltung für Stadtentwicklung für eine strikte Einhaltung des Nachtflugverbotes am Flughafen Tegel zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr einzusetzen.
Dabei ist insbesondere darauf hinzuwirken, dass die Senatsverwaltung
Begründung:
Entgegen dem Anliegen des Beschlusses der BVV Reinickendorf vom 21.8.2002 ( Drs. Nr. 250/ XVII) ist keine Verringerung des Nachtflugverkehrs auf dem Flughafen Tegel zu verzeichnen. Im Gegenteil, nach Information der „Bürgerinitiative gegen das Luftkreuz auf Stadtflughäfen“ ist die Zahl der Nachtflüge in Tegel im Jahr 2003 drastisch gestiegen (s. Anlage). Der Abmahnungvorgang ist deshalb variabel gehalten, weil dieser vernünftigerweise abhängig von der Anzahl der Slots/Woche je Fluggesellschaft sein sollte. Damit soll erreicht werden, dass einem systematischen Unterlaufen der Betriebsbeschränkungen durch einzelne Fluggesellschaften endlich Einhalt geboten wird.
Berlin-Reinickendorf, den 25.02.2004
PDS Renate Herranen, Antragstellerin
Der Antrag wurde über Konsensliste einstimmig angenommen.