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Bundeswehr und Schule

Rechtsgutachten: Bundeswehr im Schulunterricht?

DIE LINKE.Berlin hat durch ihren Bundestagabgeordneten Stefan Liebich beim wissenschaftlichen Dienst des Bundestages die rechtlichen Voraussetzungen von ‘Bundeswehreinsätzen’ an Schulen klären lassen. Es hat im Wesentlichen folgende Ergebnisse zu Tage gefördert:

  1. Informationen über die Bundeswehr im Schulunterricht sind verfassungsrechtlich grundsätzlich unbedenklich.

  2. Die Leitung von Informationsveranstaltungen muss in jedem Fall bei der Schule verbleiben.

  3. Eine einseitige Beeinflussung der Schüler ist verfassungsrechtlich unzulässig. Daher ist die Schule im Wege des staatl. Neutralitätsgebotes dazu verpflichtet für eine neutrale und ausgewogene Veranstaltung Sorge zu tragen. Das gilt sowohl hinsichtlich der Äußerungen von Jugendoffizieren zu inhaltlichen Fragen der Friedens- und Sicherheitspolitik wie auch für die Darstellung von Karrieremöglichkeiten in der Bundeswehr. Und das gilt umso mehr, je umstrittener in der Öffentlichkeit die Inhalte der Veranstaltung sind.

  4. Zur Gewährleistung der Neutralität ist es ratsam neben den Jugendoffizieren und Wehrdienstberatern Vertreter von militärkritischen Organisationen oder dem Bundesamt für Zivildienst einzuladen.

Damit bestätigt das Gutachten des wiss. Dienstes die Rechtsauffassung der LINKEN. Die Bundeswehr ist kein normaler Arbeitgeber wie jeder andere. Wenn der Bundeswehr schon im Rahmen der Schulpflicht der Zugang zu Schülern gewährt wird, dann muss die Schule wenigstens für Neutralität sorgen und andere Meinungen in gleicher Weise Raum verschaffen.

Quelle: www.sebastian-schluesselburg.de