Der Bezirksvorsitzende der Linkspartei.PDS Reinickendorf, Klaus Rathmann, hat die Antworten des Senats auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Delia Hinz „Beton statt Grün auf der NEB-Insel in Reinickendorf? (Drucksache 15/13687) vom 5. September 2006 mit großem Interesse zur Kenntnis genommen. Die Antwort des Senats bestätigt - was jeder einigermaßen Lesekundige selbst festzustellen in der Lage war -, dass die NEB-Insel im Flächennutzungsplan (FNP) als Grünfläche ausgewiesen ist und ein Änderungsverfahren zum FNP für diesen Bereich nicht eingeleitet worden ist. Es bleibt angesichts dieser Rechtslage unerfindlich, was Bürgermeisterin Wanjura und (Noch-)Baustadtrat Dr. Wegner dazu veranlasst, dennoch zu erklären, das Bezirksamt habe sich genau informiert, die Insel sei Bauland.
„Die Position des Bezirksamtes zur NEB-Insel hat eine wundersame Metamorphose erlebt“, so Klaus Rathmann. Der Bezirk hatte 1981 das Bebauungsplanverfahren XX-177 „mit dem Ziel eingeleitet, dort private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Dauerkleingärten festzusetzen“, heißt es in der Antwort des Senats. „Letzter Verfahrensschritt war die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Jahr 1984. Nach Auskunft des Bezirks erwägt er die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens“. Die Frage drängt sich geradezu auf, warum der B-Plan über 20 Jahre hinweg nicht weiter bearbeitet, nicht festgestellt worden ist. Und wichtiger noch: Was hat das Bezirksamt bewogen, von seiner ursprünglichen Position abzugehen und eine Bebauung der Insel zu befürworten?
„Die Linkspartei.PDS versteht die Enttäuschung der Gartenfreunde über die Bezirkspolitiker von CDU und SPD, die sie jahrelang mit Versprechungen 'beruhigt' und sich nun gegen sie und für die Investoren entschieden haben. Hier wird ein weiteres Stück Lebensqualität für viele Reinickendorfer Erholungssuchende zerstört. Was gewinnt der Bezirk dafür? Müssen die Gartenfreunde weichen, um Platz zu machen für Frau Wanjuras Lieblingsidee, am Tegeler See eine Marina oder eine Seebrücke a là Heringsdorf zu errichten?“
Anlage: Antworten des Senats
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Delia Hinz (Die Linkspartei.PDS)
vom 09. August 2006 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. August 2006)
und Antwort
Beton statt Grün auf der NEB-Insel in Reinickendorf?
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Frage 1: Hat der Senat Kenntnis vom B-Plan XX-177? Wenn ja, welcher Arbeitsstand ist dazu bekannt und welches Planungsziel wird darin verfolgt?
Antwort zu 1: Der Bezirk Reinickendorf hat das genannte Bebauungsplanverfahren 1981 mit dem Ziel eingeleitet, dort private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Dauerkleingärten festzusetzen. Letzter Verfahrensschritt war die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Jahr 1984. Nach Auskunft des Bezirks erwägt er die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens.
Frage 2: Beabsichtigt der Senat die im FNP 1994 aus-gewiesene Nutzungsart „Grün“ zu ändern? Wenn ja, bis wann soll die Änderung erfolgen?
Antwort zu 2: Ein Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan (FNP) für diesen Bereich ist nicht eingeleitet. Der Senat steht jedoch mit dem Bezirksamt Reinickendorf zurzeit in Kontakt, um zu prüfen ob und ggf. mit welcher inhaltlichen Ausgestaltung und zu welchem Zeitpunkt eine Änderung des FNP eingeleitet werden sollte.
Frage 3: Fällt die Insel trotz der Ausweisung „Grün“ unter die sogenannte Drei-Hektar-Falle?
Antwort zu 3: Die Insel ist im FNP als Grünfläche dargestellt, für die der Entwicklungsgrundsatz 6 die „3-ha-Regel“ ausschließt.
Frage 4: Welche Kenntnis hat der Senat von Bebauungsvorhaben des neuen Grundstückseigentümers und Investors I. Holding für die Insel?
Antwort zu 4: Bebauungsabsichten der genannten Holding sind dem Senat nicht bekannt.
Frage 5: Welche Bedeutung hat die gutachterliche Stellungnahme des Dr. M. F. vom 10.01.2002 für das weitere Verfahren?
Antwort zu 5: Die gutachterliche Stellungnahme besitzt keinerlei Verfahrensbezug. Im Hinblick auf die planungsrechtliche Einstufung der NEB-Insel bestätigt das Gutachten die Auffassung des Senats, wonach es sich bei dem Gebiet um einen unbeplanten Innenbereich handelt und Vorhaben demzufolge auf der Grundlage des § 34 Abs. 1 BauGB zu beurteilen sind.
Frage 6: Welche Regelungen für Entschädigungen der Kleingärtner und Kleingärtnerinnen als bisherige Bodennutzer sind bekannt? Werden vom Bezirk Ersatzflächen zur kleingärtnerischen Nutzung bei Räumung der Insel bereit gestellt?
Antwort zu 6: Ob Regelungen für Entschädigungen der bisherigen Bodennutzer vorgesehen sind, ist dem Senat nicht bekannt. Maßgeblich hierfür sind alleine die vertraglichen privatrechtlichen Vereinbarungen zwischen dem Grundstückseigentümer (NEB) und den Pächtern. Das Bezirksamt Reinickendorf hat signalisiert, von der Räumung Betroffenen auf Wunsch Ersatzparzellen im Bezirk anzubieten.
Frage 7: Welche Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit des Uferwanderweges sind erforderlich und welche Forderungen hat das Bezirksamt Reinickendorf gegenüber dem Grundstückseigentümer erhoben, damit der Uferwanderweg wieder geöffnet werden kann?
Antwort zu 7: Dazu teilt das Bezirksamt Reinickendorf mit, dass zur Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht neben dem Unterhalt des Weges insbesondere auch die nachhaltige kostenintensive Instandsetzung und Unterhaltung der Spundwand gehört. Nach der Auflösung des Gestattungsvertrages zum 30.06.2006 wird der Bezirk die Wiedereröffnung des Wanderweges mit örtlicher Bedeutung nicht betreiben.
Berlin, den 25. August 2006
In Vertretung D r. S t i m m a n n
..................... Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Septemb. 2006)