Bürgerbeteiligung am Laternenmast

Wir in Reinickendorf • 04/2007

Oder wie Herr Balzer (CDU) ein ungeliebtes Gesetz auslegt

Die Bernstorffstraße in Tegel wird in den nächsten Monaten erneuert. Das ist sicherlich gut für die Anlieger und Nutzer. Nach dem seit März 2006 gültigen Straßenausbaubeitragsgesetz (StrABG) müssen sich Grundstückseigentümer - in 15 Bundesländern ist das so - an den Baukosten beteiligen.

Wer bezahlen soll, muss mitreden und mitentscheiden dürfen. Deshalb verlangt §3 Absatz 3 des StrABG - das ist nur in Berlin so - eine rechtzeitige Information und Anhörung der Betroffenen zur Ausbaumaßnahme, zu den voraussichtlich anfallenden Beiträgen mit Benennung der kostengünstigen Alternativausbauten sowie ausdrücklich die Zustimmung der BVV vor der Entscheidung.

Baustadtrat Balzer mag das Gesetz nicht, muss es aber anwenden. Er findet eine groteske Variante der Bürgerbeteiligung. Er lässt am 8. März in der Bernstorffstraße Handzettel an Haustüren, BSR-Abfallbehältern, Bäumen (!) und Lichtkästen ankleben, als ob die Anwohner keine Briefkästen hätten. Wer es liest, erfährt, dass dort von Mai bis Dezember gebaut werden soll, dass man bis 30. März in der Teichstraße die Planung besichtigen kann; und dass zur Kostensituation nach dem StrABG Herr Müller, Tel. soundso, Auskunft gibt.

Yusuf Dogan, Tegeler Bürger und Bezirksvorsitzender der Linkspartei.PDS, machte in der März-BVV in der Einwohnerfragestunde auf die offenkundigen Widersprüche zwischen dem Gesetz und der Anwendungspraxis in Reinickendorf aufmerksam. Herr Balzer verteidigte das Vorgehen: das Bezirksamt habe auf Grund unklarer Übergangsvorschriften den Festlegungen des Gesetzes über die Bürgerbeteiligung nicht voll nachkommen können.

In der BVV anwesende Betroffene konnten ungläubig nur mit dem Kopf schütteln: Im Zweifelsfall also gegen die Bürger?! Die Frage drängt sich auf: Wer zockt hier eigentlich ab?

Und: Warum akzeptiert die BVV, dass ihre Rechte so ausgehebelt werden?

Klaus Gloede