BVV-Splitter
Wir in Reinickendorf • 10/2009
Sondersitzung 23.9.2009
Das Ergebnis vorneweg:
Der Bezirksetat - ein gemeinsamer Entwurf der CDU- und SPD-Stadträte - wurde mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP beschlossen. Die Fraktionen von B90/Grünen und Grauen stimmten dagegen. Das Volumen des ausgeglichenen Haushaltes liegt, bedingt vor allem durch die höheren Zuweisungen durch den Senat für Transferleistungen, erstmals über 400 Mio. Euro - 466 Mio. € für 2010 und 472 Mio. € für 2011 (Drs.-Nr.: 0930/XVIII).
Vor Beginn der Debatte verteilten Mitglieder der ver.di-Betriebsgruppe Flugblätter gegen drohende Kürzungen im Bezirkshaushalt.
Finanzstadtrat Balzer (CDU) erklärte, Reinickendorf stehe auf einem soliden finanziellen Fundament. Das Bezirksamt habe 2008 einen Überschuss von 8,8 Mio. Euro erwirtschaftet. Dadurch komme es nicht zur Schließung von Einrichtungen und zur Einschränkung des Leistungsangebotes. Der Stellenplan sei ausfinanziert.
Für die SPD, so Fraktionsvorsitzender Sascha Braun, sei der Haushalt nicht nur Zahlen, dahinter stünden soziale Probleme. Deshalb sei es wichtig, dass u. a. eine gute Ausstattung des Bezirkes mit Jugendeinrichtungen finanziell gesichert und durch personelle Verstärkungen im Gesundheit- und Sozialressort die Leistungen für die Bürger verbessert werden.
Hier sehen auch (B90/Grüne) den Schwerpunkt: „Wie gehen wir mit sozial Schwachen um?“ sei die Nagelprobe für diesen Haushalt, betonte Anke Petters .
Der Antrag der Grünen, die Abt. Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten aufzufordern, „die sozialpädagogischen Betreuungsangebote für Obdachlose im jetzigen Umfang zu sichern“(Drs.-Nr.: 0940/XVIII) wurde, wie der SPD-Antrag, die soziale Wohnhilfe zu erhalten, von der CDU-/FDP-Mehrheit abgelehnt.
Die BVV beschloss eine Reihe von Prüfaufträgen, die zu strukturellen Einsparungen führen können. Dazu gehört das einstimmig angenommene Ersuchen, „die Mitarbeiter des bezirklichen Wahlamtes bereits jetzt in die Arbeit der Bürgerämter zu integrieren und im Weiteren die Auflösung des Wahlamtes zu prüfen (Drs.-Nr.: 0930/XVIII-4).
Friedrich Wilhelm.