23.08.2006
Personalrat klagt gegen Beförderung
Von Gilbert Schomaker
Die Beförderung eines Mitarbeiters bereitet dem designierten Bausenator aus dem CDU-Schattenkabinett, dem Reinickendorfer Baustadtrat Michael Wegner, Ärger. Der Personalrat des Bezirksamts fühlt sich übergangen, spricht von einem "seit Jahrzehnten einmaligen Vorgang" und hat Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht.
Bei der Beförderung ging es um die Stelle des Leiters des Garten- und Straßenbauamtes. Die Stelle sollte von A 14 auf A 15 (was einen Unterschied von etwa 600 Euro pro Monat ausmacht) angehoben werden, weil zusätzliche Aufgaben, wie die Eingliederung des Tiefbauamtes dazugekommen waren. Laut Wegner war das im Haushalt verankert. Die Stelle wurde ausgeschrieben. Es gab nur einen Bewerber, den bisherigen Leiter des Garten- und Straßenbauamtes. Doch der Personalrat hatte bei der Beförderung Bedenken. Trotzdem - so der Vorwurf des Personalrats - habe Wegner den Kandidaten durchgedrückt. Zitat aus dem ausgehängten Personalratsinfo Nr. 7: "Dies hat den Leiter der Bauabteilung, Herrn Dr. Wegner, nicht davon abgehalten, im Bezirksamt einen solchen Druck zu erzeugen, dem der Leiter der Dienststelle, Herr Ewers, der letztlich für diesen Vorgang verantwortlich ist, nicht standhalten konnte oder wollte." Uwe Ewers ist als Finanzstadtrat in Reinickendorf für das Personal zuständig. Und dann ging es laut Personalrat ganz schnell. "Eine Woche nach der Ablehnung durch den Personalrat wurde der Vorsitzende des Personalrates mündlich davon unterrichtet, dass der von der Abteilung ausgewählte Kollege zwei Stunden später ernannt werden würde." Und dann formuliert der Personalrat: "Pikanterweise ist jetzt schon sicher, dass beide Stadträte dem am 17. September 2006 neu zu wählenden Bezirksamt nicht mehr angehören werden."
Wegner wies die Vorwürfe zurück. Bei der Beförderung sei alles rechtens zugegangen. "Es war auch eine Entscheidung des ganzen Bezirksamtes", sagte Wegner, der seinen Job im Bezirk aufgibt und ins Abgeordnetenhaus einziehen wird. Die Klage des Personalrats wird für den Leiter des Straßenbauamtes keine direkten Auswirkungen haben. Die Beförderung kann nicht rückgängig gemacht werden.