Auflösung der Pauschalen Minderausgaben

Felix Lederle (Fragesteller)

Kleine Anfrage

Sachverhalt:

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

 

der Bezirksverordnete Felix Lederle (fraktionslos für DIE LINKE) hat gemäß

§ 26 GO BVV die folgende Kleine Anfrage gestellt:

 

„Sachverhalt:

 

1. Unter welchen Voraussetzungen würde das Bezirksamt eine Haushaltssperre in Erwägung ziehen?

 

2. Welche Sparmaßnahmen werden in den jeweiligen Geschäftsbereichen wann und mit welchem Zweck geprüft, um die Pauschalen Minderausgaben (PMA) aufzulösen? In welchen Geschäftsbereichen und welchen Titeln sind Einsparungen und bis zu welcher Höhe aus Sicht des Bezirksamts möglich? Welche Titel werden zu Einsparzwecken priorisiert und warum? Welche steuerbaren Titel sollen von Einsparungen ggf. ausgenommen werden und warum? Bitte um Auflistung der Haushaltskapitel und -titel. Falls das Bezirksamt die Titel noch nicht identifiziert hat, wird um Ausführung gebeten, zu wann das Bezirksamt eine Priorisierung vornimmt und unter welchen Maßgaben.

 

3. Würde bei Einsparungen in allen beweglichen Titeln die notwendige Summe zur Auflösung der PMA ausreichen? Wenn ja, bitte um Nennung der maximal möglichen Summe. Wenn nein, bitte um Nennung der offenen Restsumme der PMA.

 

4. Für welche Titel und in welcher möglichen Höhe wird das Land Berlin Basiskorrekturen vornehmen? Gibt es weitere Hinweise auf landesseitige Regelungen, die es dem Bezirk erleichtern würden, die PMA aufzulösen? Wenn ja, welche?

5. Erwägt das Bezirksamt die PMA zum Teil dadurch aufzulösen, indem es nur einen Teil der Personalmittel für nicht besetzte Stellen für Neueinstellungen einsetzt? Wenn ja, in welcher Höhe und nach welchen Maßgaben werden die Finanzmittel auf die jeweiligen Geschäftsbereiche verteilt? Nach welchen Prioritäten werden die nicht besetzten Stellen weiterhin zur Ausschreibung und Einstellung gebracht?

 

6. Wird ein gemeinsamer Diskussionsprozess im Bezirk zur Umsetzung der PMA geplant und wie soll dieser ggf. aussehen, wann soll er beginnen und wer soll beteiligt werden? Wird das Bezirksamt der BVV einen Vorschlag in schriftlicher Form zur Umsetzung der PMA unterbreiten und wenn ja, zu wann ist damit zu rechnen?

 

7. Ergeben sich aus dem Nachschaubericht für Reinickendorf landesseitige Forderungen der Senatsverwaltung für Finanzen?

 

8. Wie hoch sind die Rücklagen des Bezirks in Summe aller Konten? Kann die Summe zur Auflösung der PMA genutzt werden? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht“

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

 

Das Bezirksamt würde eine Haushaltssperre in Erwägung ziehen, sofern sich im Laufe der Haushaltswirtschaft anhand der Prognosen erkennen lässt, dass dem Bezirk ein negatives Jahresergebnis 2024 droht.

 

Zu Frage 2:

 

Das Bezirksamt hat sich darauf verständigt, dass die Abteilungen jede Ausgabe, die nicht naturgemäß zwingend erforderlich ist (Verträge, gesetzliche Grundlage), hinsichtlich ihrer Notwendigkeit prüfen, auch wenn hierfür Mittel im Haushaltsplan vorgesehen sind. Eine Überprüfung erfolgt vorerst in der laufenden Haushaltswirtschaft auf Abteilungsebene. Die Inanspruchnahme wird regelmäßig zusätzlich von der SE Finanzen überwacht. Sofern sich Probleme abzeichnen bzw. verfahrensgemäß per 30.06.2024 werden notwendige Schritte veranlasst.

 

Zu Frage 3:

 

Der Begriff „bewegliche Titel“ ist nicht definiert, so dass hier keine Antwort gegeben werden kann.

 

Zu Frage 4:

 

Basiskorrekturen werden in der Regel von der Senatsverwaltung für Finanzen zu bestimmten Sachverhalten kommuniziert (z.B. Personalaufwüchse, Sicherheitsgipfel, Jugendgewaltgipfel). Für welche Titel und in welcher Höhe dies das Land beabsichtigt kann der Bezirk nicht vorhersagen und es bleibt somit abzuwarten. Erste Hinweise hierauf werden regelmäßig durch die Senatsverwaltung für Finanzen mit der Übersendung der Vorankündigung zur Basiskorrektur Mitte April bekannt gegeben.

Weitere Hinweise als das Haushaltsgesetz und das Haushaltswirtschaftsrundschreiben beinhalten, sind uns derzeit hinsichtlich der Auflösung der Pauschalen Minderausgaben nicht bekannt.

 

Zu Frage 5:

 

Die Auflösung der Pauschalen Mehrausgaben darf gemäß Haushaltsgesetz 2024/2025 und Haushaltswirtschaftsrundschreiben 2024 nicht durch Personalmittel erfolgen. Insofern können Ausschreibungen ohne Einschränkung erfolgen.

 

Zu Frage 6:

 

Die Diskussion zur Erwirtschaftung der Pauschalen Minderausgabe ist im Bezirksamt geführt worden. Hierzu hat die Bezirksbürgermeisterin im Ausschuss für Haushalt, Gender Budgeting, Personal und Liegenschaften berichtet. Eine schriftliche Unterrichtung der BVV ist nicht geplant.

 

Zu Frage 7:

 

Aus dem Nachschaubericht ergaben sich für den Bezirk Reinickendorf zwei zu korrigierenden technische Sachverhalte (Kältehilfe und Entnahme aus der Rücklage Pauschale Zuweisung Investitionen). Dazu wurde in der Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Gender Budgeting, Personal und Liegenschaften am 14.12.2023 berichtet.

 

Zu Frage 8:

 

Die Rücklagen des Bezirks betrugen ohne die Ergebnisrücklage 2022 per 31.12.2023 insgesamt 18,7 Mio. €, wovon auf die baulichen Investitionsmaßnahmen 17,1 Mio. €, auf die Schulrücklagen 1,5 Mio. € und auf den Genderwettbewerb 0,1 Mio. € entfallen. Die Ergebnisrücklage 2023 kann erst nach Abschluss der Basiskorrektur 2023 gebildet werden (Stand 2022: 19,6 Mio. €). Die derzeitigen Rücklagen können nicht zur Auflösung der Pauschalen Minderausgaben herangezogen werden, da diese für ihren jeweiligen Zweck gebildet wurden und damit gebunden sind. Eine mögliche positive Rücklagenbildung auf Grund des Ergebnisses 2023 bleibt abzuwarten.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Emine Demirbüken-Wegner

Bezirksbürgermeisterin