Artenschutz in Reinickendorf

Felix Lederle

Kleine Anfrage

Sachverhalt:

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

der Bezirksverordnete Felix Lederle (Fraktionsloser Bezirksverordneter DIE LINKE) hat gemäß § 26 GO BVV die folgende Kleine Anfrage gestellt:

„Ich frage das Bezirksamt:

1. Welche Abteilungen im Bezirksamt sind bei Genehmigungsverfahren nach Bauordnungsrecht (artenschutzrechtliche Prüfungen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen, Anträge auf Befreiung/Ausnahme) für den Bereich Artenschutz beteiligt?

2. Wie viele Planstellen sind für die unter Frage 1 genannten jeweiligen Abteilungen vorgesehen und wie viele davon sind unbesetzt?

3. Kommt es bei Genehmigungsverfahren nach Bauordnungsrecht für den Bereich Artenschutz zu Verzögerungen aufgrund fehlender Stellen?

4. Gibt es bei Genehmigungsverfahren nach Bauordnungsrecht für den Bereich Artenschutz zeitliche Fristen, die eingehalten werden müssen?

5. Wie schätzt das Bezirksamt die durchschnittliche Arbeitszeit für Genehmigungsverfahren nach Bauordnungsrecht für den Bereich Artenschutz ein? Können die unter 4 genannten Fristen eingehalten werden?

6. Welcher zusätzliche Arbeitsaufwand, wie z.B. Prüfungen von Ausgleichsmaßnahmen nach Vorhabenbeginn, entstehen bei abgeschlossenen Genehmigungsverfahren nach Bauordnungsrecht für den Bereich Artenschutz?

7. In wie vielen Genehmigungsverfahren der letzten fünf Jahre wurden nach Bauordnungsrecht die Belange des Artenschutzes über vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 (5) BNatSchG geregelt und in wie vielen Fällen wurden stattdessen artenschutzrechtliche Ausnahmeverfahren unter Beteiligung der Naturschutzverbände eingeleitet?“

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

Zu 1.:

Die für den Naturschutz und die Landschaftspflege zuständigen Behörden sind im Land Berlin gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sowie das Umwelt- und Naturschutzamt des Bezirksamtes Reinickendorf. Die Zuständigkeiten werden im Berliner Naturschutzgesetz und im Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz geregelt.

In den planenden und bauenden Fachämtern und –bereichen wie der Bau- und Wohnungsaufsicht, der Serviceeinheit Facility Management und dem Straßen- und Grünflächenamt bestehen ebenfalls umfangreiche artenschutzrechtliche Fachexpertisen, nach Kenntnis des Umwelt- und Naturschutzamtes aber ohne feste Planstellen. Zusätzlich kann bei Bedarf auf externe Fachgutachter zurückgegriffen werden.

Zu 2.:

Im Umwelt- und Naturschutzamt Reinickendorf sind, neben Dienstkräften für die Landschapftsplanung, den Handelsartenschutz und Baumschutz auf privaten Grundstücken, zwei volle projektunabhängige Planstellen für den Freilandartenschutz vorgesehen. Davon sind beide jeweils mit einer Arbeitszeitverringerung besetzt.

Zu 3. und 4.:

Die Bauordnung von Berlin sowie das Naturschutzgesetz Berlin sehen keine Verpflichtungen oder zeitliche Fristen zur anlassunabhängigen, einvernehmlichen Beteiligung von artenschutzrechtlichen Belangen vor.

Es sind keine Genehmigungsverfahren nach dem Bauordnungsrecht, die aufgrund fehlender Stellen im Bereich Artenschutz verzögert wurden, aus dem zurückliegenden Jahr bekannt.

Zu 5.:

Das Umwelt- und Naturschutzamt kann zur durchschnittlichen Bearbeitungszeit keine Abschätzungen abgeben. Da es keine Fristen gibt, kann zu deren Einhaltung keine Auskunft gegeben werden.

Zu 6.:

Eine abschließende Aufstellung zum Arbeitsaufwand im Bereich Artenschutz ist nicht möglich. Allgemein ist aber festzustellen, dass eine frühzeitige Prüfung und Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange durch Vorhabensträger den Aufwand für die am Verfahren beteiligten Stellen verringern kann.

Zu 7.:

Eine abschließende Prüfung der letzten fünf Jahre ist nicht möglich. Innerhalb des zurückliegenden Jahres wurden keine vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach dem Bauordnungsrecht geregelt.

Wir bitten Sie, sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin, diese Antwort an den Bezirksverordneten Felix Lederle weiterzuleiten.

Emine Demirbüken-Wegner                                                                        Julia Schrod-Thiel

Bezirksbürgermeisterin                                                                                Bezirksstadträtin