Birkenporling als Risiko für die Verkehrssicherheit in Heiligensee
Kleine Anfrage
Sachverhalt:
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,
der Bezirksverordnete Felix Lederle (Fraktionsloser Bezirksverordneter Die Linke) hat gemäß § 26 GO BVV die folgende Kleine Anfrage gestellt:
„Vorbemerkung
Der Birkenporling befällt ausschließlich tote und schwächelnde, mindestens verwundete Birken. Bei noch lebenden Bäumen sind zumeist Bruchstellen von Ästen die Ansteckberei-che. Ein Birkenporling zersetzt die Zellulose einer Birke, weshalb das dunkle Lignin übrig-bleibt, so dass eine sogenannte Braunfäule entsteht. Im Gegensatz zu manch anderem Holzpilz wächst der Birkenporling schnell, und zwar in einem Temperaturrahmen zwi-schen ca. 7-30°C. Durch den Klimawandel wird er dadurch temporär begünstigt, das heißt so lange es noch Sandbirken hierzulande gibt, da das Zeitfenster des Wachstums länger währt, die Sturmschäden an Ästen zunehmen, und die Sandbirken vor allem durch Dürren, aber auch Staunässe einen hohen Vitalitätsverlust erleiden.
Da eine Sandbirke zu ca. 81% aus Zellulose und nur ca. 19% aus Lignin besteht, kann es u.U. schon nach drei Monaten in der Wachstumszeit des Pilzes zu einem Stammbruch kommen, insbesondere bei noch dünnen Stämmen. Dabei reichen geringe Anlässe wie z.B. Windgeschwindigkeiten um die und sogar unter 50 km/h, für die es keine Wetterwar-nung gibt. Vom Birkenporling befallene Äste werden als Witwenmacher bezeichnet, da sie jederzeit abbrechen können.
Von Juli bis heutzutage mindestens November treten die einjährigen Fruchtkörper auf, die sich anschließend am Baum oder abgefallen am Boden zersetzen.
Bei einem Befall eines Astes ist eine sogenannte Panikfällung zu vermeiden, allerdings muss sehr rasch ein befallener Ast entfernt werden, damit der Pilz sich nicht bis auf den Stamm ausweitet. Hat er diesen erst einmal erreicht, so ist eine Birke nicht mehr zu retten, sondern stellt schnell ein erhebliches Verkehrsrisiko dar, da schon nach wenigen Monaten eine Birke an den befallenen Bereichen, sogenannten Sollbruchstellen, 50-70% ihrer Masse verloren haben können. Eine dunkle Braunfärbung an Bruchstellen, u.U. mit wei-ßem Mycel verwoben, verweist auch ohne Fruchtkörper bei Sandbirken in Berlin auf eine Präsenz zumeist des Birkenporlings.
Ein ungleich höheres Bruchrisiko auch dicker Stämme besteht bei einem gleichzeitigen Befall mit Pilzen, die stattdessen das Lignin zersetzen und damit eine Weißfäule auslösen, also Zellulose übriglassen, so dass bei einem doppelten Befall quasi nichts mehr übrig-bleibt. Hier ist in erster Linie der ansonsten langsamer wachsende Zunderschwamm zu nennen.
Sandbirken sind hierzulande besonders ökologisch wertvoll. Sie ernähren zum Beispiel mindestens 38 Schmetterlingsraupenarten. Mit einem zunehmenden Verschwinden der Sandbirken wird sich das Artensterben intensivieren, insbesondere bei den Kleintieren, die auf die Sandbirken angewiesen sind. Das betrifft letztendlich auch die symbiotischen Kleintiere, die sich vom Birkenporling selbst ernähren:
Ohne Sandbirken in absehbarer Zukunft auch keine Birkenporlinge mehr. Deshalb gilt es auch das Birkensterben in Berlin nach Möglichkeit zu entschleunigen, indem man Bäume von befallenen Ästen rettet und durch Fällung toter oder nicht mehr zu rettender Bäume eine Ansteckung weiterer Birken vermindert.
Es ist zu begrüßen, dass der Bezirk im Zuge der allgemeinen nahezu vollständigen Wie-derherstellung der Verkehrssicherheit auf dem zuvor desolaten Friedhof Heiligensee auch die diversen vom Birkenporling bewachsenen toten und schon zusammenbrechenden Sandbirken gesichert zu Boden gebracht hat.
Ich frage das Bezirksamt:
1. Wie bewertet der Bezirk die Dringlichkeit des Handlungsbedarfes bei nur an Ästen befallenen, lebenden Sandbirken, um diese Bäume zu retten?
2. Warum hat der Bezirk die vom Birkenporling befallenen Äste der lebenden großen Sandbirke A292 am Erlengrabenteich und an all jenen am Parkweg, der parallel zum Krantorweg am Erlengraben verläuft, z.B. die A32 nicht entfernt, so dass diese Bäume nun auch am Stamm infiziert und nicht mehr zu retten sind? (Es sind inzwi-schen zusätzlich auch die danebenstehenden Sandbirken bzw. Zwieselstämme A31 und offenbar auch die A26 aus anderen Gründen eingegangen, die sich nun mit dem Birkenporling mit großer Wahrscheinlichkeit infizieren und damit die Ver-kehrssicherheit weiter beeinträchtigen werden.)
3. Da im letzten Jahr die Pilze noch weit genug vom Stamm entfernt wuchsen, sind unter Umständen noch folgende Sandbirken zu retten: Die A42 am eben genann-ten Parkweg am Erlengraben. Die große Sandbirke 44 am Erlengraben am Erlen-grabenteich, falls der Bezirk zuständig sein sollte. (Es ist auch eine andere Pilzart möglich, die Konsequenz wäre die gleiche.) Die Sandbirke A157 am Haselgra-ben. Die A339 am Eschengraben. Sowie die Sandbirke 236 an der Kreuzung Rei-herallee/Grimbartsteig. Wird der Bezirk zeitnah versuchen, diese Bäume zu retten oder andernfalls gesichert zu Boden zu bringen?
4. Warum hat der Bezirk Ende Oktober zwei der beiden der vom Birkenporling befal-lenen Äste der Sandbirke A292 am Erlengrabenteich abgesägt, aber nicht die in-zwischen am Stamm infizierte große Birke gleich ganz gefällt, was ja nun leider nicht mehr zu vermeiden ist?
5. Der Birkenporling ist auch durch Sägewerkzeug übertragbar. Warum hat der Be-zirk den vom Birkenporling befallenen Aststummel der Sandbirke A292 am Erlen-grabenteich entfernt, obwohl diese keinerlei Verkehrsunsicherheit mehr bedeute-te, der Stamm sowieso schon infiziert war und somit eine Übertragung über die Säge beim Pflegeschnitt anderer Sandbirken riskiert?
6. Dankenswerterweise hat der Bezirk den kurz vor Jahresende angebrochenen und herunterhängenden Ast der Sandbirke 11 am Rundhofer Pfad umgehend abge-sägt. Anhand der Holzfärbung und der offenbaren Präsenz weißen Mycels in der Bruchstelle des nun am Boden im Gebüsch liegenden Astes lässt sich auf einen Birkenporling als Ursache für den Astbruch schließen, auch wenn ein Fruchtkörper noch gar nicht ausgetreten war. Warum hat der Bezirk in diesem Fall nicht gleich den gesamten Baum gefällt oder diese Maßnahme in die Wege geleitet?
7. Wie lange kann sich der Birkenporling nach Kontakt mit Sägewerkzeug durch die-ses auf andere Sandbirken übertragen und finden entsprechende Desinfektions-maßnahmen des Werkzeugs statt und wie sehen diese aus?
8. Mit welchen Sandbirken in Heiligensee oder anderswo hatten diese Sägewerk-zeuge im Übertragungszeitraum nach dem Birkenporlingkontakt der Sandbirke A292 am Erlengrabenteich und potentiell an der Sandbirke 11 am Rundhofer Pfad Pflege-Kontakt mit anderen lebenden Sandbirken, falls es keine Desinfektion gegeben hat?
9. Inzwischen ist die dünne tote Sandbirke A93 in der Grünanlage am Haselgraben direkt an einem Grundstück und Grundschulweg vom Birkenporling befallen, wie auch die große tote, nun beständig auf den Parkweg ihr Holz abregnende Sand-birke A19 am Erlengraben, direkt an einem Einfamilienhaus. Warum hat der Bezirk diese Sandbirken noch nicht gefällt?
10. Inzwischen ist es zu diversen Mehrfachinfektionen verpilzter Totholzbäume auch mit dem Birkenporling gekommen, bei denen im Gesamtbefall sowohl eine Braun- als auch eine Weißfäule dafür sorgen, dass ein Stammbruch unmittelbar bevorsteht. Warum wurden diese folgenden Bäume nicht spätestens im Herbst 2023 gesichert zu Boden gebracht:
die inzwischen vollends verendete dünne Sandbirke 213 an der Heiligenseestra-ße, die nun neu mit dem Birkenporling und zusätzlich offenbar mit dem Violetten Knorpelschichtpilz befallen ist;
die langzeittote Sandbirke A504 am Kurzebracker Weg am Eschengraben, in un-mittelbarer Nähe des Haupteingangs der Albrecht-Haushofer-Schule, direkt über einem beliebten Abkürzungsweg durch die Grünanlage (zusätzlich mit Zunder-schwamm, offenbar dem Gemeinen Spaltblättling und vermutlich der Schmetter-lingstramete befallen);
falls - wie vermutet trotz der ursprünglichen Wiesengraben-Baumnummerzählung - der Bezirk zuständig sein sollte, der Sandbirken-Hochstubben 101 am Gehweg der Straße Am Dachsbau direkt südlich der Kita "Dachskinder" und westlich des Kinder- und Jugendzentrums Dachsbau, dessen Kinder hier gerne auf den Grün-flächen spielen (zusätzlich an exakt derselben Sollbruchstelle vom Zunder-schwamm befallen und generell vermutlich auch vom Striegeligen Schichtpilz);
eventuell ein Doppelbefall von Zunderschwamm und Birkenporling (vom Boden aus ohne Hilfsmittel nicht mit Sicherheit festzustellen) der sowieso schon langzeit-toten Baumruine in der Grünanlage in Verlängerung der Reiherallee an der Stra-ße Im Rehgrund, die direkt am Grundstück mit der Adresse Damkitzstraße 2 steht;
mehrere nummernlose Sandbirken am gut frequentierten Feldweg des Nordfeldes an der Südseite und mit Fallrichtung auf den erhöhten Grünanlagenweg an der Ostseite des Vogelschutzgebietes des Mittelfeldteiches, von denen mehrere Sandbirken zu zwei unterschiedlichen nichtigen Anlässen im Dezember über den Zaun in die Grünanlage gebrochen sind.
11. Unmittelbar vor Weihachten brach mittig der noch dünne Stamm der toten Sand-birke A317 an einer Kreuzung des Schilfwegs durch, obwohl der ausgetretene Fruchtkörper des Birkenporlings noch sehr klein war. Der abgebrochene Stamm wurde irgendwann weggeschafft. Die noch weiterhin hoch über die Kreuzung ra-gende Birkenhälfte nicht.
Mitte Oktober brach aus einer Vierer-Sandbirkengruppe am Zaun des Vogel-schutzgebietes Mittelfeldteich an der Schulzendorfer Straße gegenüber dem Parkwegausgang in Verlängerung des Osterwicker Steigs, von denen drei tot und zwei davon mit Zunderschwämmen befallen sind, ein dritter Stamm mittig durch und schlug auf dem Vor- und Grundschulweg sowie die Straßenfahrbahn auf. Auf-grund der Dunkelfärbung der Bruchstelle ist von einem Birkenporling als Ursache auszugehen.
Offenbar die Feuerwehr flatterte das Areal weiträumig ab, nicht nur für den noch auf dem Gehweg verbliebenen Stammteil, sondern weil ein weiterer Baumsturz sowohl der anderen beiden toten Stämme als auch der noch stehenden Hälfte des dritten Stammes möglich erscheint. Es wurde allerdings nur dieser weitere Stamm-teil auf dem Gehweg und die Abflatterung dessen entfernt. Übrig blieb eine Ab-faltterung nur des entwidmeten Radwegs/heutigen Parkplatzes, auf dem als Kolla-teralschaden die abgeschlagene Baumkronenhälfte der Eiche lag.
Im Dezember brach einer der toten Zunderschwammbirken mittig durch, und fiel in die andere Richtung weiter in das Naturschutzgebiet hinein. Mitte Januar wur-den die abgeschlagenen Reste der Eiche und das Flatterband des Parkplatzes entfernt. Nicht aber die Gefahrenquelle einer weiteren toten Sandbirke, die vom Zunderschwamm befallen ist oder die beiden bisher nur zur Hälfte durchgebro-chenen Birkenstämme (geschweige denn die weiteren toten Sandbirken in Fall-weite des Schulwegs aus diesem Gelände heraus). Warum entfernt der Bezirk die Gefahrenquellen selbst auf direkten Schulwegen nicht, sondern ggf. nur die Ab-sperrung der Feuerwehr und selbst dann, wenn eine oder mehrere Birken durch einen Birkenporling oder offenbar einen Langzeitbefall eines Zunderschwamms auch aus nichtigen Anlässen aus vielen Metern Höhe jederzeit weiter abbrechen können?
12. Für die Bäume an und in den Heiligenseer Gräben und ihren entsprechenden Gewässerrandstreifen ist grundsätzlich der Senat zuständig. Es gibt Ausnahmen, die nicht immer anhand der unterschiedlichen Benummerung unterscheidbar sind. Eines dieser Grabenareale findet sich an der Albrecht-Haushofer-Schule, da es sich hier bei der Grabenböschung insbesondere am Sportplatz gleichzeitig um eine Aufwallung des Schulgeländes handelt und deshalb als Bezirksstruktur gelten könnte. Während eine Negativkontrolle und Baumpflege innerhalb der Einzäunung des Schulgeländes einschließlich des großen Sportplatzes jährlich im Herbst statt-findet, gab es an den Böschungen zu beiden Seiten des Eschengrabens im Be-reich der Albrecht-Haushofer-Schule offenbar seit vielen Jahren keinerlei Baum-kontrolle geschweige denn -pflege mehr, mit einem entsprechenden allgemeinen Zustand des Baumbestandes einschließlich der Entwurzelung eines nahtoten Spin-delbaums im August am Haupteingang der Schule aus nichtigem Anlass. Da hier schon ein langjähriger Stillstand herrscht und es z.B. am Lindengrabenteich an diesem Gelände die nicht nachvollziehbare Zuständigkeitsaufteilung gibt vom Nordufer des Senats und vom Ost- und Westufer des Bezirks, ohne dass es in letz-teren beiden Fällen eine klare Abgrenzung zwischen Teich und Eschengraben gibt, lässt sich auf unterschiedliche Auffassungen zwischen Senat und Bezirk schließen, wer für die Bäume am Eschengraben auf der Länge der Albrecht-Haushofer-Schule also bei einem viel frequentierten Schulweg zuständig ist.
Wer ist am Eschengraben von der Grabensohle bis zum Schulzaun bzw. bis zum Schulgebäude und den Eingangsbereich zuständig und damit für die beiden noch teils lebenden Sandbirkenruinen B291 und B293, die nun schon mehrere Jahre vom Birkenporling befallen sind und auf das Gelände des Sportplatzes oder auf den Parkweg kippen können?
Wer ist am Eschengraben von der Grabensohle bis zum Parkweg bzw. bis zum Kurzebracker Weg zuständig und wie breit ist ggf. der Gewässerrandstreifen, falls es teils eine klare Grabenkante überhaupt gibt und damit direkt gegenüber der zuvor genannten Birken für die beiden noch lebenden Sandbirken A407 und A408, unter denen ein abgefallener Ast liegt, der mit dem Birkenporling befallen ist und vom Boden aus nicht eindeutig einem spezifischen Baum zuzuordnen ist?
13. Wer ist am Wiesengraben von der Heiligenseestraße bis zum Beginn des flächen-haften Naturdenkmals des Bumpfuhl für die Bäume zwischen dem Graben und der nicht befestigten Fahrbahn bis zum Feldweg zuständig bzw. bei unterschiedlicher Zuständigkeit, wie breit ist hier der Gewässerrandstreifen als potentielle Unter-scheidungslinie und damit für die nicht nummerierten toten Sandbirken, von denen eine vom Birkenporling befallen, im November über den Graben bis auf den schmalen Gehweg am Feld gebrochen ist?
14. Am 24. Januar fiel ein offensichtlich mit dem Birkenporling infizierter Ast auf den Schulweg der Albrecht-Haushofer-Schule am Eschengraben in der Baumgruppe um die Birke A315 herum. Ohne Hilfsmittel ist nicht festzustellen, von welcher der Birken dieser Ast stammt. Wäre der Bezirk so freundlich festzustellen welche dieser Birken infiziert ist und entsprechende Maßnahmen einzuleiten?
15. Aufgrund von Braunfäulebruchstücken aus dem Kronenbereich besteht der Ver-dacht auf Birkenporlingbefall bei zwei nummernlosen Bäumen: Der Sandbirke in der kleinen Grünanlage am Wildschwansteig, Ecke Dambockstraße und am Wei-dengraben beim Grundstück Zempiner Steig 10C, die anhand der Nummern im Baumportal des FIS Broker die A/022 sein könnte. Wäre der Bezirk so freundlich, einen entsprechenden Befund zu überprüfen und Maßnahmen einzuleiten?“
Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Zu 1.:
Sollten durch das Straßen- und Grünflächenamt vom Birkenporling befallene Äste festge-stellt werden, werden diese nach Möglichkeit umgehend beseitigt, um so der weiteren Ausbreitung des Birkenporlings entgegenzuwirken.
Zu 2.:
Durch einen hohen Pflegeaufwand schadhafter Bäume im gesamten Bezirk Reinickendorf können sich Pflegemaßnahmen insgesamt zeitlich verzögern. Das Straßen- und Grünflä-chenamt arbeitet im Rahmen von Prioritätensetzung alle offenen Baummaßnahmen zeit-nah ab.
Zu 3.:
Das Straßen- und Grünflächenamt nimmt die Hinweise auf. Die entsprechenden Bäume werden kontrolliert und bei Feststellung einer Gefahr für die Öffentlichkeit gefällt.
Zu 4.:
Grundsätzlich wird versucht, komplette Baumfällungen zu vermeiden, um Eingriffe so ge-ring wie möglich zu gestalten.
Zu 5.:
Die Entfernung des betreffenden Aststummels ist dem Straßen- und Grünflächenamt nicht bekannt.
Zu 6.:
Siehe Antwort zu 4..
Zu 7.:
Hinsichtlich der Übertragungsfähigkeit des Birkenporlings durch Sägewerkzeuge kann an dieser Stelle keine Angabe gemacht werden. Die eigenen Sägewerkzeuge werden in der Regel täglich gereinigt. Da zu einem überwiegenden Teil die Baumpflegemaßnahmen durch Fachfirmen ausgeführt werden, lassen sich an dieser Stelle keine fundierten Anga-ben über Reinigungsintervalle treffen.
Zu 8.:
Zu diesem Sachverhalt sind keine Angaben möglich, da wie bereits in der Antwort auf Frage 7 dargestellt, die Baumpflegemaßnahmen zum großen Teil von beauftragten Fachfirmen durchgeführt werden.
Zu 9.:
Siehe Antwort zu 2.
Zu 10.:
Aufgrund der Vielzahl von schadhaften Bäumen im Bezirk Reinickendorf und den daraus resultierenden Maßnahmen können die Baummaßnahmen nur schrittweise abgearbeitet werden.
Zu 11.:
Die aufgeführten Bäume bzw. Stubben werden zeitnah kontrolliert und bei Feststellung einer Gefahr für die Öffentlichkeit gefällt.
Zu 12.:
Für die Sandbirken B 291 und B 293 und für die Sandbirken A 407 und A 408 ist das Straßen- und Grünflächenamt zuständig. Die Breite des Gewässerrandstreifens beträgt an den aufgeführten Stellen zwischen 4 und 5 Meter.
Zu 13.:
Für die aufgeführten Bäume ist das Straßen- und Grünflächenamt zuständig. Der Gewäs-serrandstreifen beträgt hier ca. 2,50 Meter.
Zu 14.:
Die Bäume werden durch das Straßen- und Grünflächenamt überprüft und in die Maß-nahmenliste aufgenommen.
Zu 15.:
Siehe Antwort zu 14.
Mit freundlichen Grüßen
Emine Demirbüken-Wegner Julia Schrod-Thiel
Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin
