Verkehrssicherheit: Straßenbäume in Heiligensee

Felix Lederle

Kleine Anfrage

Sachverhalt:

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin Köppen,

der Bezirksverordnete Felix Lederle (fraktionsloser Bezirksverordneter die Linke) hat gem. § 26 GO BVV die folgende Kleine Anfrage gestellt:

„Vorbemerkung: An den Hauptstraßen in Heiligensee fanden im letzten Winter notwendig gewordene Baumfällungen statt und kürzlich wurden Astarbeiten an größeren Straßen nachgeholt, die die teils lange säumige Verkehrssicherheit wiederherstellten wie vor allem Am Dachsbau. In kleineren Wohnstraßen und entlang von Fahrradwegen auch größerer Straßen besteht hingegen nach wie vor Handlungsbedarf, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Ich frage das Bezirksamt:

1. Wann wird der Bezirk die folgenden langzeittoten und wohl nummernlosen Stämme an der Heiligenseestraße entfernen, die vor allem in Fallweite des Radwegs stehen:

- Die vermuteten Traubenkirschstämme hinter dem Straßenbaum mit der Nr. 251,

- Die ein bis drei Sandbirken hinter der Sandbirke Nr. 264, deren Reste noch hoch genug sind, um die Verkehrssicherheit zu gefährden,

- Ein langer dünner Totstamm vermutlich einer Weidenart hinter dem Straßenbaum 252/2?“

Antwort:

Die genannten Bäume im Grünstreifen an der Heiligenseestraße sind aktuell nicht im Baumkataster erfasst. Von ihnen geht derzeit keine Gefahr aus. Die Bäume (Traubenkirschen und Sandbirken) werden im Rahmen einer Pflege der örtlichen Hecken aufgrund des Rodungsverbots erst ab Oktober dieses Jahres gefällt.

2. „Geht der Bezirk davon aus, dass sich die nahtote Sandbirke 213 direkt an der Heiligenseestraße wieder erholen kann oder muss diese ebenfalls gefällt werden?“

Antwort:

Die Birke 213 muss gefällt werden, da eine Erholung auszuschließen ist.

3. „Auch wenn die Birne 'Beech Hill' 41 in der Dambockstraße gut mit gelegentlichen Wasserstaus zurechtkommt, scheint es, dass die Kombination des chronischen Überstaus des Versickerungsschachtes und der alten angeschimmelten Wunde am Stammfuß schon vor einiger Zeit zu einem Befall durch mindestens eine Pilzart geführt hat und u.U. eine Stilporlingart. Um welchen Pilz handelt es sich und wie wirkt sich dies auf die Standsicherheit des Baumes aus?“

Antwort:

Eine Pilzkonsole (Fruchtkörper) konnte nach einer Sichtkontrolle nicht festgestellt werden. Aufgrund der Nässe wird momentan von einer Fäule ausgegangen. In diesem Zuge wurde der Stammfuß auf seine Festigkeit überprüft (25.07.2023). Abgängiges Holz wurde dabei nicht festgestellt. Hinsichtlich des Wasserstaus wurde der zuständige Fachbereich Straßen beauftragt, die weitere Vorgehensweise zu prüfen.

4. „Ist eine der beiden oder sind sogar beide toten Vogelbeeren 24 und 31 am Silberhammerweg u.U. von einer Hallimaschart befallen und kann eine weiterhin verzögerte Entsorgung des gesamten Baumes/ der Bäume zu einer Infektion der anderen Vogelbeeren in dieser Straße und Umgebung führen? Ist die angeschlagene Nr. 25 nun schon unnötigerweise infiziert oder ist diese "nur" mit einem Glimmertintling ringsum im Wurzelbereich infiziert, der ihre Standfestigkeit beeinträchtigen dürfte? Kann der Bezirk bitte die tote Vogelbeere 121 im Wildganssteig entfernen?“

Antwort:

Ein Befall der Bäume 24 und 31 durch eine Hallimaschart kann nicht bestätigt werden. Ein Befall des Baumes 25 durch den Glimmertintling konnte nicht abschließend festgestellt werden. Ungeachtet dessen ist die Standfestigkeit des Baumes durch den vermeintlichen Befall momentan nicht beeinträchtigt, allerdings ist der Baum anderweitig geschädigt und muss perspektivisch entnommen werden.

5. „Wer ist für die zerfallende, nicht nummerierte tote Eiche zwischen Zaun und Gehweg am verwaisten Tetrapak-Gelände Hennigsdorfer Straße 159 zuständig und kann der Bezirk deren Fällung in die Wege leiten?“

Antwort:

Die Verantwortung für diesen Privatbaum liegt beim entsprechenden Grundstücks- und somit Baumeigentümer. Seitens des Bezirksamtes ist das Umwelt- und Naturschutzamt zuständig und kann erforderliche Maßnahmen, sofern entsprechende Tatbestände vorliegen, anordnen.

6. „Kann der Bezirk bitte die tote Winter-Linde 24 Am Bärensprung entfernen und falls zuständig die langzeittote Hälfte des Obstbaums 99 Am Dachsbau und die beiden nummernlosen toten bzw. nahtoten am Feldrand der Schulzendorfer Straße hinter der Stieleiche 145?“

Antwort:

Die abgestorbene Winterlinde, Baum 24 muss durch einen Dienstleister entfernt werden. Ein zeitlicher Horizont der Fällung kann momentan nicht genannt werden. Ein Obstbaum mit der Nummer 99 konnte nicht ausfindig gemacht werden, insofern kann hierzu keine weitere Aussage getroffen werden. Der Grünstreifen hinter der Stieleiche 145 fällt in die Zuständigkeit des Straßen- und Grünflächenamtes. Es handelt sich um eine bis heute nicht erfasste Fläche mit einer Prunus-Art.

7. „Falls der Bezirk für die Silber-Pappel A265 am Lindengraben zuständig sein sollte, kann er bitte den beschädigten Starkast hoch oben direkt über dem „Gassiweg“ entfernen sowie auch die langzeittote Sandbirke A93 am Haselgraben?“

Antwort:

Der beschädigte Starkast der Silber-Pappel A265 muss durch einen Dienstleister entfernt werden. Dies wird voraussichtlich im Herbst 2023 erfolgen. Dies gilt ebenso für die Sandbirke A93.

Wir bitten Sie, sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin, diese Antwort an den Bezirksverordneten Felix Lederle weiterzuleiten.

Emine Demirbüken-Wegner       Harald Muschner
Bezirksbürgermeisterin       Bezirksstadtrat