Verkehrssicherheit: Totholzbäume in Heiligenseer Grünanlagen

Felix Lederle

Kleine Anfrage

Sachverhalt:

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin Köppen,

der Bezirksverordnete Felix Lederle hat gem. § 26 GO BVV die folgende Kleine Anfrage gestellt:

„Vorbemerkung:

Während kranke oder tote Bäume in manchen Waldgebieten stehen bleiben können, bis sie einstürzen und dann liegen bleiben können, bis sie sich irgendwann nahezu komplett zu Mulm zersetzt haben, ist dies bei Bäumen in geschützten Grünanlagen und insbesondere in Fallweite von Wegen und anderen sensiblen Bereichen nicht der Fall. Viele Heiligenseer Anwohner*innen bzw. Parkbenutzer*innen wünschen sich, dass tote Bäume und solche, die eine Gefährdung darstellen, zeitnah gefällt werden. Immer wieder kommt es zu Stürzen toter Bäume auf die Parkwege oder in die Grundstücke. Insbesondere in den letzten anderthalb Jahren setzt das SGA zwar Sträucher auf Stock zurück, kümmert sich aber zu wenig um die Verkehrssicherheit. Viele tote Bäume sind dieses Jahr wieder in der Brutzeit übergeben worden, statt sie zuvor im letzten oder einem der vorangegangenen Winter zu fällen. Besonderes Augenmerk verdient die Totholz-Abwurfgefahr bei Bäumen, die direkt an Spielplätzen, über Parkbänken und Verkehrswegen stehen, die von den Porlingen befallenen Teile entsprechender Bäume sowie die besonders morschen oder schon gekippten/gebrochenen Bäume.

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Wer hat, wann am Erlengraben die Sandbirke A862, die Kiefer A875 und die nummernlose Kiefer, die inzwischen auf die ebenfalls abgestorbene Nr. A770 gekippt ist, für die Winterfällsaison 2021/22 zum Fällen markiert, weshalb sind all diese Bäume bis heute nicht gefällt bzw. gesichert zu Boden gebracht worden und hat dies ggf. etwas mit ungeklärten Zuständigkeiten (Markierung „X“, „F“) oder ggf. nicht hinreichend eindeutigen Markierungen (z.B. die A875 am Erlengraben mit einer nicht vom Weg einsehbaren Markierung an der Rückseite des Baumes) zu tun?
  1. Warum wurde die langzeittote Birken-Pappel A880, in welche die tote Kiefer A875 instabil gekippt ist, nicht zum Fällen markiert, obwohl diese schon Stammfußschäden aufweist?
  1. Ist die Birken-Pappel A109 in derselben Grünanlage direkt am Kurzebracker Weg noch standfest, trotz ihrer massiven Schäden am Stammfuß und der abfallenden Kronenborke?
  1. Wann wurde die Birken-Pappel des Hochstubbens A896 am Erlengraben das letzte Mal auf Standfestigkeit überprüft angesichts diverser Anzeichen eines raschen Abbaus der Standfestigkeit, wie dem Abbau stammnaher Wurzeln über der Erde, Stammfußschäden und einem nahezu kompletten Borkenabwurf?
  1. Warum wurden die toten Kiefern A796, A816 und die nummernlose seit Langem tote dünne Kiefer nicht gefällt, die an der Kiefer 1047 lehnt, obwohl im November 2021 genau gegenüber Letzterer am parallelen zweiten Parkweg eine ebensolche dünne tote Kiefer mit vermulmtem Stammfuß während eines Regens auf den Grabenfallschutz der Wegkreuzung gekippt ist und diesen zerstört hat?
  1. Warum sind die von Bibern geringelten Kiefern A1013 und A1014 am Erlengraben und die nummernlose hinter dem anderen Baum A328 am Wiesengraben noch nicht gefällt worden?
  1. Sind die von einem Biber fast vollständig geringelte Kiefer A718 am Erlengraben sowie die angenagte und an der alten Schadstelle wohl verpilzte A121 am Parkweg des Eschengrabens Nähe Schulzendorfer Straße noch standfest?“

Antwort zu 1. – 7.:

Die Baumkontrollen an den Gräben im Ortsteil Heiligensee erfolgten bis zum Jahr 2023 grundsätzlich als Negativkontrollen. Dabei wurden nur bei eindeutig geschädigten und abgestorbenen Bäumen entsprechende Maßnahmen festgelegt. Die Durchführung der Negativkontrollen insgesamt wurde teilweise durch haushalterische und personelle Faktoren beeinflusst.Aktuell wird die Erfassung der einzelnen Bäume im Grünflächeninformationssystem (GRIS) durch das Straßen- und Grünflächenamt vorbereitet. Dafür wurden alle für die Erfassung relevanten Bäume durch eigenes Personal gekennzeichnet bzw. nummeriert (keine vollständige Inventur). Im Anschluss daran wird jeder Baum mit entsprechenden Grunddaten, beispielsweise Gattung, Art, Höhe, Stammumfang sowie Vorschäden im Baumkataster registriert und mit notwendigen Pflegemaßnahmen versehen. Diese Erfassung gilt es abzuwarten.

  1. „Was spricht dagegen folgende Bäume je nach Dringlichkeit und Brutschutz zu fällen:
  • am Wiesengraben die langzeittote, von Insekten zerfressene Lärche A196;
  • die quasi nahtote Fichte A116 an Parkweg, Straße und Grundstück des Wiesengrabens;
  • die invasive spätblühende Traubenkirsche A408 am Grimbartgraben, deren eine tote Hälfte schon von Totholzinsektenfraßspuren und sich lösender Rinde gezeichnet ist;
  • die längst zum Kürzen markierte tote Silber-Pappel direkt hinter der Parkbank beim Baum A232;
  • am Haselgraben/Platenhofer Weg die tote Mehlbeere A144;
  • die in Richtung Grundstücke umgekippte und an einem anderen Baum lehnende Silber-Pappel B 200 am Erlengraben;
  • den langzeittoten Baum 21 am Lindengrabenteich, bevor dieser genau an der Einmündung des Lindengrabens in den Teich fällt (wie 2022 ein ebensolcher von der anderen Uferseite aus) und die Entwässerung durch Stauung einschränken kann?“
  1. Da Sandbirken besonders schnell ihre toten Äste, sogenannte Witwenmacher, abstoßen und dazu tendieren, mit spitzen Bruchstellen nach unten einzuschlagen und stecken zu bleiben, stellt sich die Frage, ob – selbstverständlich je nach Brutgeschehen - die Verkehrssicherheit bei Folgenden toten Sandbirken durch ggf. Fällung zeitnah gestellt werden kann:
  • die C141 in der Grünanlage Im Erpelgrund am Parkweg zur Forstgrenze, die nummernlose unweit von dieser am Grundstück An der Schneise 46, die A60 am Grimbartgraben, die A124, die A24 und mindestens den toten Zwieselstamm der A53 jeweils am Birkengraben, die schon Starkäste abwerfende A172 am Haselgraben (Grundschulweg), die beiden nummernlosen hinter der A131 am Wiesengraben (ggf. Kürzung auf Efeubewuchshöhe), die A19 am Erlengraben und die langzeittote stark von Insekten zerfressene C141 am Weidengraben;
  • diverse teils langzeittote nummernlose im Vogelschutzgebiet Mittelfeldteich (plus einer vermuteten toten Eiche), die direkt am Feldweg stehen oder in Fallweite des erhöhten Grünanlagenweges.
  1. Kann der Bezirk bitte die Verkehrssicherheit am Spielplatz Eschengraben/Mattenbuder Pfad wiederherstellen:
  • durch die Fällung der Sandbirke A251, die durch V-Zwiesel (Druckzwiesel) und vormaligen Mistelbefall direkt hinter der Elternparkbank eine Gefährdung darstellt;
  • die Entfernung der toten Eschenhälfte der möglicherweise vom Eschensterben betroffenen A602 und der Fällung des vermutlich zusätzlich vom Weißfäule auslösenden Sekundarpilzbefalll des Zottigen Schillerporlings am Stammfuß der A266 am Mattenbuder Pfad, da Eschen relativ schnell ihre toten Äste abstoßen bzw. ihre Standsicherheit verlieren, zumal beide zusätzlich bruchgefährdete Druckzwiesel sind;
  • die längst säumige Entfernung der durch Astkürzung entstandenen massiven Stockausschläge der Weide A263 am Mattenbuder Pfad daneben, die bereits durch Starkregen und Schnee abbrechen können und von denen einer bereits abgebrochen ist?
  1. Kann der Bezirk bitte die Verkehrssicherheit an der Albrecht-Haushofer-Schule wiederherstellen:
  • durch Fällung der langzeittoten verpilzten und von Insekten zerfressenen Sandbirke A504 neben dem Haupteingangsbereich am Kurzebracker Weg;
  • durch ggf. zeitnah notwendige Fällung der Kastanie A278 am Kurzebracker Weg/Parkweg, falls diese wie vermutet vom Bakterium Pseudomonas syringae pv. aesculi befallen ist und schon tiefere Längsrisse am Stamm aufweist, was auf einen Pilzbefall mit Weißfäule schließen lässt;
  • durch die Entfernung zahlreicher toter Starkäste bzw. Fällung bei toten oberen Baumhälften (z.B. A349) von Birken über dem Park- und Schulweg zwischen Silberhammerweg und Eschengraben;
  • durch die Fällung/Entfernung von Starkästen von gut einem Dutzend ggf. toter Bäume diverser Arten zwischen Parkweg und Schulgelände mit dem Eschen- bzw. Lindengraben in der Mitte.“

Antwort zu 8. – 11.:

Die hier angesprochenen Bereiche und dort enthaltenen Bäume wurden teilweise bereits erfasst. Die Bäume am Wiesengraben wurden Ende März 2023 erfasst, mit dem Maßnahmenvollzug wurde teilweise begonnen. Die beiden dort angesprochenen Fichten A116 und A196 sind zur Fällung erfasst worden.Eine umfangreiche Baumpflege in der Albrecht-Haushofer-Schule fand im August 2022 statt. Eine Regelkontrolle für 2023 mit anschließendem Maßnahmenvollzug steht aktuell aus.

  1. „Wie genau gestaltet sich die Zuständigkeit der jeweils beidseitigen beliebten Kinderspiel-Grabenböschungen und Gewässerrandstreifen um das Schulgelände am Lindengraben, Lindengrabenteich und Eschengraben (ggf. bitte mit Meterangaben von Fixpunkten entfernt, falls anders nicht eindeutig benennbar)?“

Antwort:

Für solche Gräben, die in der Zuständigkeit bzw. in den Flurstücken des Senats liegen, obliegt diesem auch unter anderem die Pflege und die Verkehrssicherungspflicht. Die Flurstücksgrenzen können mit Hilfe eines Vermessers ermittelt werden.

  1. „Wäre der Bezirk so freundlich je nach Zuständigkeit zeitnah die vom Birkenporling befallenen Äste folgender Bäume zu entfernen, bevor sich der Pilz, der zu schnellem Holzbruch führt, auf die gesamten Sandbirken ausgeweitet:
  • die A286 und A292 am Erlengrabenteich;
  • die vermutlich mindestens teilweise betroffenen, zahlreichen toten Starkäste am Parkweg des parallel zum Krantorweg verlaufenden Erlengrabens (beispielsweise A42 und A126), die in der jüngsten Vergangenheit aus geringen Anlässen auf diesen Weg gestürzt sind?“

Antwort:

Siehe Antwort zu 8. – 11.

  1. „Wann wurde die Standsicherheit der an Stamm und Astresten von Insekten zerfressenen, hohen Silber-Pappel A1827 am Birkengraben am Platenhofer Weg überprüft und was soll mit der dort immer noch liegenden, kleinen, Ende 2022 quasi von allein gegen einen Grundstückszaun umgekippten vollständig vermorschten Silber-Pappel daneben passieren?“

Antwort:

Dem Straßen- und Grünflächenamt liegen hierzu mangels Zuständigkeit keine Erkenntnisse vor. Die Silber-Pappel A1827 befindet sich in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.

  1. „Wäre der Bezirk so freundlich und würde die insgesamt Dutzenden toten vor allem Fichten, Sandbirken und Lärchen in Fallweite der Wege des Heiligenseer Friedhofs entfernen, einschließlich der Kiefernstarkäste und Baumhälften anderer Bäume, die angebrochen über den Wegen und Gräbern hängen, einschließlich des Bereiches am Rande des anschließenden Kinder-Sportplatzes im Nordosten?“

Antwort:

Der Friedhof Heiligensee ist aktuell nicht im GRIS erfasst. Eine Negativkontrolle ist im laufenden Jahr geplant.

  1. „Wie bewertet der Bezirk unter ökologischen Gesichtspunkten die allzu häufige Praxis, tote Bäume, die aufgrund von Verkehrssicherheit gekürzt oder gefällt werden müssten, so lange stehen zu lassen, dass sie wie Magneten Totholztiere wie vor allem Insekten anziehen (in Heiligensee darunter auch seltene), wenn diese Bäume dann doch gekürzt und gefällt werden, bevor die oftmals jahrelange Entwicklung der Insektenlarven abgeschlossen ist, so dass diese im Anschluss an die Fällungen bzw. Kürzungen aus unterschiedlichen Gründen mit untergehen?“

Antwort:

Totbäume/Habitatbäume, welche im öffentlichen Raum stehen, stellen teilweise ein Risiko für den Verkehr und die Bevölkerung dar und sollten grundsätzlich nur bei entsprechendem Besatz von geschützten Arten, einhergehend mit einer artenschutzrechtlichen Bewertung, belassen werden. Eine jährliche Verkehrssicherungs- und Kontrollpflicht besteht auch für diese Habitatbäume.

  1. „Ist der Bezirk für die toten Schwarzerlen A590, A598 und in weiterer Entfernung die vermutete Druckzwiesel-Schwarzerle A 629 am Erlengrabenteich zuständig, die bei den Fällarbeiten der Schwarzerlen ringsum im September 2022 stehengelassen wurden, von denen die A590 seitdem umgestürzt ist und wird der Bezirk ggf. die verbliebenen beiden nun je nach Zuständigkeit ggf. fällen bzw. auf den Efeubewuchs kürzen?“

Antwort:

Der Bezirk ist für die Bäume um den Erlengrabenteich zuständig.  Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Erfassung der Bäume im GRIS und die jährliche Regelkotrolle nicht erfolgt.

Emine Demirbüken-Wegner      Julia Schrod-Thiel
Bezirksbürgermeisterin       Bezirksstadträtin