Straßenbau-Maßnahmen um den Frohnauer Ludwig-Lesser-Park
Kleine Anfrage
Sachverhalt:
Vorbemerkung:
Eine Ertüchtigung in die Jahre gekommener Verkehrswege und Instandsetzungen von Infrastruktur sind grundsätzlich begrüßenswert. Eine Ortsbegehung der begonnenen Straßenbauarbeiten in der Schönfließer und der Senheimer Straße werfen allerdings einige Fragen auf.
Ich frage das Bezirksamt:
1. Im Bauabschnitt der Schönfließer Straße bestand der größte Teil der Straßenoberfläche aus Betonplatten und das östliche Ende aus einem Kleinsteinpflaster. Sowohl die Senheimer Straße als auch die Gollanczstraße haben durchgängig ein Kleinsteinpflaster. In letzterer ist ein kleiner Abschnitt mittig asphaltiert. Wann wurde dieses verlegt und ist die Annahme korrekt, dass dieses Kleinsteinpflaster in einem ungebundenen und wasserdurchlässigen Bett verlegt worden ist und wenn ja, aus welchem Material besteht bzw. bestand dieses Bett (z.B. Brechsand, Schotter oder Kiesbett) und wenn nicht, wie verhält es sich sonst?
2. Die offene Baustelle bestätigt den Bauplan, dass die neuen Kleinpflaster-Parkstreifen an den beiden Seiten der Straßen einbetoniert werden. Der Bauplan gibt dabei eine 15 cm dicke Drainagebetonschicht an. Diese ist wasserdurchlässig. Darüber aber gibt der Bauplan eine 5 cm dicke Mörtelbettung an. Da hier explizit auf das Präfix Drain- verzichtet wird und eine solche reguläre Mörtelschicht grundsätzlich wasserundurchlässig ist - es sei denn, sie wird beispielsweise mit Kunstharz angemischt - ist die Annahme korrekt, dass es sich hier um eine undurchlässige Mörtelschicht handelt und damit um wasserundurchlässige Parkstreifen, auf welche die gewölbte Fahrbahn das Regenwasser hinleitet?
3. Für die Fahrbahn wird eine doppelte Asphaltschicht eingesetzt. Es gibt wasserdurchlässigen Asphalt. Ist die Annahme korrekt, dass hier ein undurchlässiger Asphalt ausgewählt worden ist und wenn ja, warum und wenn nein, wie verhält es sich sonst?
4. Solche Straßenrandstreifen können als Wasserbausteine Regenwasser leiten. Durch das abschüssige Gelände des Nordteils des Bauabschnitts der Senheimer Straße fließt das Regenwasser in die Schönfließer Straße, über welche weitergehende Regenwasserentsorgungsmaßnahmen neu umgesetzt worden sind. Aufgrund der Beteiligung der Berliner Wasserbetriebe an den Bauarbeiten, bei denen wohl auch mindestens die Abwasserrohre teils oder ganz erneuert werden, sind überraschenderweise vor Ort keinerlei Anzeichen eines weitergehenden gezielten neuen Regenwasserleitsystems festzustellen wie etwa offene oder geschlossene Regenwasserrinnen bzw. Regenwasserkanäle mit Gully-Zuläufen. Ist die Annahme korrekt, dass bis auf das nördliche Gefälle keine systematische Ableitung von Regenwasser aus der Senheimer und später aus der Gollanczstraße vorgesehen ist bzw. wie verhält es sich sonst?
5. Welche Entwässerungsproblematiken bestanden bzw. bestehen vor den Bauarbeiten in der Senheimer Straße und der Gollanczstraße und inwiefern sollen diese Baumaßnahmen den Problematiken entgegenwirken?
6. Insbesondere die Senheimer Straße ist hügelig mit Senken. Aufgrund der Topographie läuft das Regenwasser teils von den östlichen Seitenstraßen und vermutlich auch von der südlichen Zeltinger Straße ein. Über Nebenstraßen läuft ein Teil davon in die Gollanczstraße ein. Dort gibt es im Bereich der Kreuzung zum Kniggeweg Gullys. Handelt es sich dabei um Senkgruben oder einen Regenwasserkanal bzw. was geschieht mit dem Regenwasser, nachdem es in diese Gullys geflossen ist und wo ergeben sich um den Ludwig-Lesser-Park Stauwassersenken im Straßenland?
7. In der BVV vom 15. Mai 2024 hat das Bezirksamt informiert, dass durch die Bauarbeiten in der Senheimer Straße mehr Platz für Straßenbegleitgrün und mehr Raum für die Versickerung von Niederschlägen geschaffen werde. Ist die Annahme richtig, dass damit die Verbreiterung des alten Baumstreifens auf der westlichen Seite um einen halben Meter sowie eine entsprechende Verbreiterung des neuen, verschobenen Baumstreifens auf der Ostseite gemeint ist und wenn nicht, wie verhält es sich sonst?
8. Anhand der begonnenen Bauarbeiten lässt sich erkennen, dass durch die Verschiebung der Straßenstrukturen nach Osten der unversiegelte Streifen zwischen Gehweg und Grundstückszäunen mit den Betonplatten des Gehwegs vollständig und einem 25 cm breiten Oberstreifen aus Mosaikpflaster weitestgehend versiegelt wird. Auch werden die unversiegelten Reste im Gehwegbereich auf der Ostseite weitestgehend verschwinden. Wie viele Quadratmeter unversiegelter Fläche wird in der Senheimer Straße dadurch verschwinden?
9. Mit Blick auf die begonnenen Bauarbeiten entsteht der Eindruck, dass in der Realität der unbefestigte Unterstreifen auf der Westseite nicht entsprechend der Ankündigung gleichmäßig verbreitert wird, sondern nur sehr unregelmäßig und teilweise nur um einen Bruchteil. Zusätzlich lässt sich erkennen, dass sich im Erdreich das Straßenbett stufenartig fortsetzt, so dass es de facto später unsichtbar unter der Erde eine teilweise Versiegelung gibt. Wie groß ist die reale Gesamtfläche in der Senheimer Straße, die tatsächlich bis in die Tiefe hinein entsiegelt wird?
10. Die in den Fragen 8 und 9 adressierten Flächen miteinander verrechnet ergeben für die Senheimer Straße insgesamt welche Bilanz aus zusätzlicher versiegelter Fläche?
11. Wieviel Kubikmeter Regenwasser werden bei Regenereignissen von 10, 40 und 100 l/m² innerhalb von 24 Stunden damit zusätzlich abgeleitet und wohin?
12. Das Baumgutachten von 2017 weist Baum Nr. 191 als "weniger erhaltungswürdig" ein. Dieser Baum ist offenbar zwischenzeitlich gefällt worden. Der Baum Nr. 238 ist als von einem Porling befallen markiert. Damals war noch ausreichend Restwand am Baum vorhanden. Um welchen Porling handelt es sich und warum ist dieser Baum laut Fis Broker nach 7 Jahren noch nicht gefällt worden?
13. Wie viele Bäume sind schon seit dem Gutachten und vor den Baumaßnahmen gefällt worden und wie viele seitdem?
14. Eine Handvoll Bäume, die damals noch zeitlich bedingt standfest waren, weist eine Fäulnis im Stamminneren auf und hier ist abzuwarten, was das neue Baumgutachten ergibt. Bei einigen weiteren Bäumen wurde eine eingeschränkte Vitalität festgestellt. Das Bezirksamt informierte die BVV, dass diese Bäume gefällt werden müssten. Davon aber ist im Gutachten von 2017 keine Rede, sondern nur von der Entfernung von Totholzästen. "Der Acer pseudoplatanus gehört zu den gut abschottenden Baumarten" bei Schäden, heißt es im Gutachten. Dies ist ein Merkmal für die Standfestigkeit selbst bei geringer Vitalität. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass eine eingeschränkte Vitalität nicht automatisch gleichzusetzen ist mit einer verminderten Standfestigkeit, sondern nur aussagt, dass einige Äste absterben und dass für eine Fällung zusätzliche Schäden wie Fäulnis im Stamminnern und/oder Pilzbefall vorhanden sein müssen?
15. Der Lageplan vom August 2017 ist nicht mit dem Baumgutachten vom Juli 2017 zu verwechseln. Der Lageplan trifft Aussagen, bei welcher Straßenbreite, welche Bäume anhand des Gutachtens zu fällen seien, offenbar vom Projektteam erstellt, nicht von den Baumbegutachterinnen und -gutachtern. Demnach seien auf der Ostseite wegen geringer Vitalität 20 Bäume zu fällen und auf der Westseite 11.
Bei einer Querschnittsbreite der Fahrbahn von 7,50 m seien zusätzliche 20 Bäume auf der Ostseite und auf der Westseite 15 zu fällen. Diese seien bei einer Fahrbahnbreite von 6.50 m zu erhalten. Die Entscheidung fiel zugunsten einer Breite von 7,50 m. In diesem Fall seien auf der Ostseite 14 Bäume zu erhalten. Aus welchen Gründen plant das Bezirksamt nun selbst diese 14 Bäume entgegen der eigenen veröffentlichten Projektplanung zu fällen bzw. hat schon damit begonnen?
16. Laut Lageplan vom August 2017 sollten bei eine Breite von 7,50 m 26 Bäume gefällt werden, einschließlich der zwischenzeitlich gefällten Nr. 191. Warum bleiben nun erfreulicherweise doch 15 davon erhalten?
17. Esist erfreulich, dass sich das Bezirksamt um die Verkehrssicherheit durch einen angeschlagenen Baumbestand sorgt. Ein großer Teil der Berliner Straßenbäume hat eine geringe Vitalität. Wenn man diese alle grundlos, also ohne Zusatzschäden, fällen würde, dann wäre das ein politisch unsinniger, ökologischer Kahlschlag. Der Bezirk fällt zum Teil langzeittote Bäume an Hauptverkehrsstraßen nicht. Das Gutachten besagt, dass bei den Ahornbäumen in der ruhigen Senheimer die toten Äste entfernt werden sollen für die Verkehrssicherheit. Aber nicht einmal das macht der Bezirk jährlich z.B. am Waidmannsluster Damm. Wie gedenkt das Bezirksamt der Bevölkerung (und der BVV) zu vermitteln, dass lediglich in der Vitalität eingeschränkte Bäume in großem Stil in der Senheimer Straße mit sehr geringem Verkehr gefällt werden (sollen), obwohl sie noch keine Anzeichen eines zusätzlichen Verlustes von Standsicherheit zeigen, aber gleichzeitig andere, deutlich stärker geschädigte oder gar schon gänzlich tote Bäume stehen gelassen werden (in Fronau z.B. die Kastanie mit äußerst geringer Vitalität am Zeltinger Platz/ Ecke Wiltinger Straße vermutlich mit der Nr. 21 oder die komplett tote Winter-Linde 213/10 an einer der meistbefahrenen Straßen des Bezirks, der Berliner Straße in Tegel, nahe Grußdorfstraße, die schon von einem Pilz befallen ist und offenbar, soweit vom Boden erkennbar, vom Gemeinen Spaltblättling, einem Holzvernichter oder z.B. auch sämtliche (Schwarz-)Ahornbäume auf dem Mittelstreifen des Waidmannsluster Damms an der Karolinenstraße…)?
18. Für welche Autos baut das Bezirksamt in der Senheimer Straße auf beiden Straßenseiten je einen Parkstreifen, obwohl mit Ausnahme der Ecke zur Zeltinger Straße nur eine äußerst geringe Parkdichte besteht, da die Anwohner*innen auf ihren Grundstücken z.B. in Garagen parken? Trifft die im Mobilitätsausschuss am 25.6. getätigte Aussage zu, dass in der Senheimer Str. quasi park-and-ride für Pendlerinnen und Pendler entstehen soll?
19. Wie wirkt sich die Wegnahme von Wurzeln überwachsener Bordsteinkanten auf die Standfestigkeit aus, wie es auf der Westseite der Senheimer Straße nun geschieht?
20. Welche Bäume plant der Bezirk wo nach zu pflanzen, auch in Hinblick darauf, dass die Sanierung behindertengerecht gestaltet werden soll und das Baumgutachten beim derzeitigen Baumbestand ein Anheben der Bodenplatten feststellt und als Stolperfallen ausweist?
21. Durch das Ableiten des Regenwassers durch die erhöhte Versiegelung wird manchen Bäumen für die Dürrezeit noch mehr Wasser entzogen, andere werden vermehrt mit Stauwasser zu kämpfen haben. Welche Konsequenzen zieht das Bezirksamt daraus?
22. Ein Teil des Wassers wird nun über die Schönfließer Straße in eine neue ausgehobene Senke geleitet. Wie viele Bäume wurden dafür gefällt und bei wie vielen wurden die Wurzeln dabei beschädigt und wie gehen die verbliebenen Baumarten dort mit Stauwasser um?
23. Dieses Gebiet in Frohnau unterliegt teils einem gespannten Grundwasser, d.h. es gibt eine wasserundurchlässige Schicht. Wie wirkt sich dies auf potentiell lokal gesteigerte Sickerwassermassen aus für die Bäume und für die Keller?
24. An der Ecke Senheimer/ Schönfließer Straße wurden einige Robinien an den Wurzeln und Ästen beschädigt und u.U. gefällt. All dies führt zu einer Wurzelbrut, die das neue Pflaster rasch schädigen wird. Was gedenkt das Bezirksamt vorsorglich zu unternehmen?
25. Wie viele Quadratmeter wurden in der Schönfließer Straße zusätzlich versiegelt?
