Volkshochschule Reinickendorf: Lehrkräfte halten und Programm sichern!
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Ich frage das Bezirksamt:
- Wie bewertet das Bezirksamt, dass seine für Reinickendorf getroffene Regelung, wonach die Volkshochschule (VHS) der Deutschen Rentenversicherung (DRV) jeden Honorarvertrag melden muss, von der DRV offenbar als Antrag auf ein Statusfeststellungsverfahren gewertet wird, was dazu zu führen droht, dass die DRV regelmäßig eine sogenannte „Scheinselbstständigkeit“ feststellt und die Annahme von Sozialbeiträgen verweigert?
- Nach welchen Kriterien werden für einzelne Kursleitungen Statusfeststellungsverfahren eingeleitet und für andere nicht oder werden generell Statusfeststellungsverfahren eingeleitet?
- In wie vielen Fällen wurde in Folge dieser Reinickendorfer Vorgehensweise von der DRV ein Statusfeststellungsverfahren eingeleitet und mit welchen Ergebnissen abgeschlossen?
- Inwiefern führt dieses Vorgehen des Bezirksamts dazu, dass das Verhandlungsergebnis des Senats zugunsten eines Stopps der Betriebsprüfungen bis Mitte Oktober in Reinickendorf in der Praxis ausgehebelt wird?
- Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass Kursleitungen, bei denen im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens festgestellt wird, dass ihre Tätigkeit "scheinselbständig" ist, weiterbeschäftigt werden können und die VHS Reinickendorf nicht schrittweise personell ausblutet, was dem in der BVV selbsterklärten Ziel des Bezirksamts widersprechen würde?
- Welche über den Schutz der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamts hinausgehenden Vorteile verspricht sich das Bezirksamt durch die von ihm beschlossene und von der Praxis aller oder fast aller Bezirke abweichenden Vorgehensweise?
- Wie soll das Programm der VHS Reinickendorf sichergestellt werden, wenn bei allen neuen Kursleitungen routinemäßig ein Statusfeststellungsverfahren eingeleitet wird und das Ergebnis droht, dass es sich um „Scheinselbständigkeit“ handelt?
- Werden neu verpflichtete Kursleitungen darauf hingewiesen, dass sie im Rahmen des Statusfeststellungsverfahrens wahrscheinlich als „scheinselbstständig“ eingestuft werden und damit keine neuen Honorarverträge im ganzen Land Berlin bekommen können?
- Welche seit der BVV-Debatte neuen Initiativen unternimmt das Bezirksamt Reinickendorf gemeinsam mit anderen Bezirken und zum Beispiel über den Rat der Bürgermeister (RdB), um den Senat dazu zu bringen, einen Umgang mit dem mittlerweile zwei Jahre alten „Herrenberg-Urteil“ des Bundessozialgerichts zu finden, der sicherstellt, dass die Bildungs- und Weiterbildungsinfrastruktur in Reinickendorf und Berlin in gewohnter Qualität und zu guten Arbeitsbedingungen für die Lehrkräfte aufrechterhalten wird?
