Mehr Mitbestimmung - Dorn im Auge des Baustadtrats
Wir in Reinickendorf • 3/2005
Kommen wird es mit Sicherheit - das zur Zeit in der politischen Diskussion befindliche Straßenausbaubeitragsgesetz. Fraglich ist nur, wie wird es ausgestaltet. Ist das Gesetz ein Schritt zu mehr gerechter Lastenverteilung oder „reine Abzockerei“, wie Baustadtrat Dr. Wegner (CDU) behauptet? Was er wohl tatsächlich fürchtet, ist die sehr weitgehende Informationspflicht der Baulastträger gegenüber den potentiell Beitragspflichtigen. Das, was man in dem Ursprungs-Gesetzentwurf seines Parteifreundes, des Ex-CDU-Senators Kleemann aus dem Jahr 1996, vergeblich gesucht hat, nämlich das Recht der BürgerInnen mitzureden in Angelegenheiten, die sie direkt betreffen, soll nun durch den rot-roten Senat Gesetz werden.
Apropos Abzockerei: Dr. Wegner versucht, die Grundstückseigner der Schulzendorfer Straße mit 90 Prozent der Kosten für einen Ausbau zu belasten, den dort mehr als 95 Prozent der Anwohner ablehnen. Ein Heiligenseer Bürger nannte dies „Politisches Pharisäertum“.
Das neue Gesetz soll die Höhe der Beiträge zu Straßenausbaumaßnahmen von Eigentümern der direkt anliegenden Grundstücke regeln (s. a. Landesinfo). Nicht mehr, und nicht weniger. Die Verbindung mit weitgehenden Informations- und Mitwirkungsrechten der betroffenen Eigentümer ist völlig neu eingearbeitet und richtig. Durch eine großzügige Härtefallklausel sollen Eigentümer mit geringem Einkommen ganz oder teilweise von Beiträgen befreit werden.
Eine prozentuale Beteiligung soll es geben; abhängig vom Anteil der öffentlichen Nutzung. Die anliegenden Grundstücke erfahren eine Wertsteigerung, die sich aus der höheren Nutzungsqualität für die Eigentümer ergibt. Eindeutig ist, dass diese Beiträge nicht auf Mieten umgelegt werden dürfen und können.
Die Schulzendorfer Straße wird das Gesetz leider nicht betreffen; es kann nur für Neuplanungen gelten. Nach dem neuen Gesetz würde es für betroffene Eigentümer allerdings erheblich billiger kommen. Mit einer Härtefallregelung muss sich das Bezirksamt auch nicht auseinandersetzen. Diese gibt es im Baugesetz, das die Erschließungskosten regelt, nämlich nicht. Selbst eine Alternativplanung geht derzeit, im Unterschied zum geplanten Gesetz, zu Lasten der Betroffenen.
Die PDS-Fraktion im Abgeordnetenhaus hat inzwischen qualifizierte Nachbesserungen im Gesetzentwurf eingefordert. So sollen Ausbaumaßnahmen durch die BVV beschlossen und bei unterlassener Instandhaltung Beitragsminderungen durchgesetzt werden.
J. Schimrock