Am Rande
Wir in Reinickendorf • 4/2005
CDU-Lex „Bürgerfragen“ in Aktion
Vor zwei Monaten schilderten wir an dieser Stelle, wie die Reinickendorfer CDU das schätzenswerte Recht der Reinickendorfer Bürger ein wenig manipulierte, der BVV Fragen stellen zu dürfen. Die CDU hatte an diesem Tag die Stimmenmehrheit - die anderen Fraktionen waren nicht ganz vollzählig.
Jetzt erlebten wir diese Lex „Bürgerfragen“ in Aktion. Ein Bürger reichte eine Frage ein (siehe Artikel), ordnungsgemäß bis Freitag vor der BVV am nächsten Mittwoch. Diese Frage war der CDU nicht recht; ihre Fraktion bastelte einen dringenden Antrag zu einer anderen Variation dieses Themas und reichte ihn ein, auch ordnungsgemäß bis Dienstag vor der BVV. Die Frage war damit laut Geschäftsordnung für die BVV-Fragestunde nicht mehr zulässig.
Allerdings: die Nicht-CDU-Fraktionen setzten gegen den Willen der CDU die Annahme der Frage durch. Und alle Fraktionen einschließlich der Einzelverordneten antworteten darauf. Auch die CDU.
Nichts als Unordnung! Aber es gibt Lösungen. Vielleicht erstmal diese: Wenn die CDU wieder einmal die Mehrheit hat, dann sollte sie einen Antrag parat haben, dass Bürgerfragen in Zukunft geheim zu halten sind, bis die CDU über die Art ihrer Behandlung entschieden hat.
Insbesondere gilt das für die Frage, warum denn nicht jede Frage in der BVV-Fragestunde ihre Antwort wert sei - und wenn es mit der Ergänzung wäre, dass die BVV darüber noch beraten werde und der Bürger dazu herzlich eingeladen sei, vielleicht sogar mitsamt seinem Fragestunden-Recht auf eine kurze Nachfrage.
Hans Eser