Eine für alle, alle für eine

Wir in Reinickendorf • 09/2008

DIE LINKE: Gute Arbeit, Gute Löhne und Gute Renten

Der neoliberale Umbau des Sozialstaats hat auch vor der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) nicht halt gemacht und wird unter der Großen Koalition unvermindert fortgeführt. Ob Riester-Rente, Nachhaltigkeitsfaktor oder Rente ab 67, das Vertrauen in die solidarische Sicherung durch die gesetzliche Rente wird systematisch zerstört. Es drohen Armutsrenten. Millionen Menschen müssen damit rechnen, im Alter auf Sozialhilfe angewiesen zu sein. Wer im Alter seinen Lebensstandard halten will, ist dazu gezwungen, einen immer größeren Teil des Einkommens in mehr oder weniger zuverlässige private Altersvorsorgesysteme zu stecken. Gewinner dieser Entwicklung sind vor allem Banken und Versicherungskonzerne.

Wir, DIE LINKE, finden uns nicht ab mit Armutslöhnen, Prekarisierung, Arbeitslosigkeit und Sozialabbau. Im Zentrum linker Rentenpolitik steht die Verteidigung der gesetzlichen Rente als Lebensstandard sicherndes Alterssicherungssystem. Wir wollen, dass der Sozialstaat die Menschen vor den Auswirkungen kapitalistischer Ökonomie zuverlässig schützt und treten für das Prinzip der Solidarität als Gegenmodell zum Profitprinzip ein. Wir fordern die sofortige Umsetzung folgender Punkte:

1. Die Gesetzliche Rente als tragende Säule der Alterssicherung stärken

Die GRV muss wieder Zentrum der Alterssicherungspolitik werden. Es muss der Grundsatz gelten, dass die Ren­te den erreichten Lebensstandard im Alter absichert.

2. Abschaffung sämtlicher Kürzungsfaktoren

Wir wollen die sofortige Rücknahme von Riester- und Nachhaltigkeitsfak­tor. Auch die im Zuge der Rente ab 67 geplante „Sicherungsklausel“ wird abgelehnt.

3. Beitragssatzdogma aufheben

Die Beitragssatzhöhe muss sich wie­der an dem angestrebten Leis­tungs­niveau orientieren. Millionen von Rentnerinnen und Rentner müssen wieder an den Produktivitätsfort­schrit­ten und damit am gesellschaftlichen Wohlstand beteiligt werden.

4. Nein zur Rente ab 67

Die Anhebung des Renteneintrittsalters auf über 65 Jahre lehnen wir ab, weil sie nichts außer einer weiteren flächendeckenden Kürzung der Renten bewirkt. Notwendig sind flexible Ausstiegsmöglichkeiten vor dem 65. Lebensjahr. Wir streben langfristig das Renteneintrittsalter ab 60 Jahre an, ohne Abschläge.

5. Schrittweise Einbeziehung aller Erwerbstätigen in die GRV

Wir wollen die Einbeziehung von bislang nicht oder nur unzureichend gesicherten Personen sowie von Personen, die derzeit noch Zugang zu „privilegierten“ Sondersystemen haben, in eine einheitliche soziale Er­werbstätigenversicherung für alle, in die Arbeitgeber und Arbeitneh­merInnen paritätisch einzahlen.

6. Die Beitragsbemessungsgrenze schrittweise aufheben

Die damit verbundenen Steigerungen der Rentenansprüche werden abgeflacht.

7. Stärkung des Solidarausgleichs in der GRV

Der Solidarausgleich in der GRV muss gestärkt und ausgebaut werden, damit auch Menschen mit durch­bro­chenen Erwerbsbiografien und niedrigen Einkommen im Alter im Regelfall nicht auf Sozialhilfe angewiesen sind.

8. Subventionierung des Solidarausgleichs statt der privaten Altersvorsorge

Der Bund subventioniert 2008 mit 12,8 Mrd. Euro die private Altersvorsorge. Die Milliarden sind weitaus besser und sinnvoller angelegt, wenn sie zur Stärkung der Ausgleichsele­mente innerhalb der GRV verwendet werden, um gezielt die Rentenansprüche von Geringverdienern und Erwerbslosen aufzustocken.

9. Angleichung des Rentenwertes Ost-West – Abschaffung von Unge­rech­tigkeiten bei der Rentenüberleitung

Die vereinigungsbedingten Renten­un­gerechtigkeiten für einzelne Berufs- und Personengruppen im Osten Deutschlands müssen durch spezielle Regelungen abgebaut werden.

10. Grundsicherung im Alter erhöhen

Auch die Grundsicherung im Alter muss ein Leben in Würde ermöglichen. Eine Anhebung des Regelsatzes auf 435 Euro und bundesweite Standards zur Erstattung angemessener Unterkunftskosten würden zu einer sofortigen Anhebung des Leistungsniveaus führen, Zwangs­umzüge vermeiden. Zukünftig soll dies innerhalb der Erwerbs­täti­gen­versicherung abgesichert werden.