BVV-Splitter

Wir in Reinickendorf • 1/2009

25. Sitzung, 10.12.2008

Als Überbleibsel aus der 23. Sitzung behandelte die BVV die Große Anfrage der CDU-Fraktion „Borsighafen in Tegel eine Erfolgsgeschichte – Arbeitsplätze für viele Reinickendorfer Arbeitnehmer“(Drs.-Nr.: 0620/XVIII). In ihrer Antwort nannte Bürgermeisterin Wanjura eindrucksvolle Zahlen: 4,2 Mio. Euro Fördergelder durch Bund und Land; erwarteter Umsatz: 160 bis 200 Mio. Euro; 1.400 Arbeitsplätze gesichert; 18 bis 20 Mio Euro an Körperschafts- und Gewerbesteuer für das Land Berlin. Die Baumaßnahmen würden im Dezember 2008/Januar 2009 abgeschlossen werden. Dr. Potrafke (CDU) sah darin eine Erfolgsgeschichte, die „durch geschicktes Handeln der politischen Entscheidungsträger“ allein seiner Partei erreicht worden sei.

Frau Burk  bekräftigte für die SPD die Unterstützung für das Projekt, erinnerte aber auch an die dilettantische Vorbereitung durch das Bezirksamt, an die Widersprüche im Bezirksamt selbst, an die Kritik des Landesrechnungshofes, an die Kostensteigerung u.a.m., was die BVV  mehr als ein Jahr beschäftigt hatte. Frau Petters (B90/Grüne) verwies darauf, noch immer sei der Förderbescheid nur ein vorläufiger; bei Widerruf könnten Strafen durch die EU drohen. Herr Schmidt (FDP) behauptete, der Senat habe die Bedeutung des Borsighafens nicht erkannt. Dies allerdings wider besseres Wissen, denn Wirtschaftssenator Wolf (LINKE) war seit Mitte 2006 an der Reaktivierung des Borsighafens beteiligt (s. dazu „WiR“ 12/08). Frau Wanjura, so Schmidt, habe sich der Sache angenommen, dabei Fehler gemacht; aber „mutige Fehler“ könnten zu Erfolgen führen.

Ende gut - alles gut? Für den Bezirk kein Schaden, alles nur ein Kavaliersdelikt? Heiligt der Zweck doch die Mittel? Alles nur eine Frage des Standpunktes? Oder spielt zur Bewertung der Vorgänge doch die Offenlegung aller Informationen eine unverzichtbare Rolle?

Eine notwendige Ergänzung: Die Senatskanzlei hat Bürgermeisterin Wanjura in einem Disziplinarverfahren wegen haushaltsrechtlicher Verstöße einen Verweis erteilt und, laut Berliner Morgenpost vom 24. Dezember 2008, ein Bußgeld in Höhe von 1.200 Euro verhängt.

Klaus Gloede