Am Rande

Wir in Reinickendorf • 5/2010

Asymetrisches Völkerrecht

Ein Krieg im Sinne des Völkerrechts ist ein bewaffneter Konflikt zwischen Staaten - und bedarf einer formellen Kriegerklärung.

Das versteht jeder. Nein, falsch, heutzutage soll das jeder so verstehen. Ein feiner aber wichtiger Unterschied, denn: „Krieg ist ein unter Einsatz erheblicher Mittel mit Waffen und Gewalt ausgetragener Konflikt, an dem mehrere planmäßig vorgehende Kollektive beteiligt sind ... Kriegsformen sind vielfältig und nicht unbedingt an Staaten oder Staatssysteme gebunden.“ So definiert Wikipedia einen Krieg.

Klingt anders, oder? Ist es auch.

Nun kann im Deutschen Bundestag offenbar jede(r) Abgeordnete nach Belieben seine Definition aussuchen. Jedenfalls wenn sie/er vor einer erneuten Abstimmung über die Einsatzverlängerung der Bundeswehr in Afghanistan sein Gewissen befragt, dem er/sie natürlich ausschließlich verantwortlich ist.

Alle Welt redet zwar, wenn es um Bewilligung von Kriegsmitteln geht, von „asymetrischer Kriegführung“, also von nicht-zwischenstaatlichen Konflikten - zumindest in Afghanistan. Wenn es aber um den Einsatz von Soldaten dort geht, rechtfertigt man sich mit dem Hinweis auf das Völkerrecht. Schizophren?

Könnte sein. Aber, wenn Sigmar Gabriel die Bundeskanzlerin nun auffordert, von Krieg zu reden – ggf. sie halte den Afghanistan-Einsatz dafür - dann doch wohl auch mit der Hoffnung, sie möge ihn, die SPD (die Grünen gleicht mit) aus der Verantwortung des eigenen Denkens befreien.: „Dann würde mit Sicherheit die Abstimmung anders verlaufen.“

Es ist schon ein erbärmliches Dilemma, in das sich SPD und Grüne da geritten haben... Die Hoffnung stirbt zuletzt.

F. Reinecke