Schule und Bundeswehr
Wir in Reinickendorf • 5/2010
WiR dokumentiert
Nachgefragt
Einwohnerfrage von Michael Rohr, Mitglied des Bezirksvorstandes der LINKEN Reinickendorf, in der 40. Sitzung der BVV zum Beschluss der BVV vom 10. März 2010:
„Ich gehe sicher nicht fehl in der Annahme, dass sich die Fraktionen der BVV und das Bezirksamt zu dem Neutralitätsgebot der Schule bekennen. Müsste die BVV nicht in Ergänzung ihres Beschlusses deshalb das Bezirksamt ersuchen, darauf hinzuwirken, dass die Schulen des Bezirkes im Falle der Durchführung von Informationsveranstaltungen oder Unterrichtseinheiten mit Jugendoffizieren der Bundeswehr zu Fragen der Sicherheits- und Verteidigungspolitik, z. B. der in der Bevölkerung stark kritisierten Einsätze der Bundeswehr in Afghanistan, auf Ausgewogenheit achten und auch Referenten von militärkritischen Nichtregierungsorganisationen oder vielleicht der Kirche einladen...?“
Begutachtet
Ein von Stefan Liebich (MdB, DIE LINKE) beim wissenschaftlichen Dienst des Bundestages erbetenes Gutachten über die rechtlichen Voraussetzungen von „Bundeswehreinsätzen“ an Schulen:
„Informationen über die Bundeswehr im Schulunterricht sind verfassungsrechtlich grundsätzlich unbedenklich. Je umstrittener in der Öffentlichkeit die Inhalte der Veranstaltung sind, desto eher muss der Schulträger auf die Ausgewogenheit achten. Deckt sich der konkrete Vortrag eines Vertreters der Bundeswehr mit dem Lehrplan, z. B. im Fach Staatskunde, ist der Unterricht anwesenheitspflichtig. Liegt die Thematik des Vortrages außerhalb des Lehrplanes, kann die Schule den Vortrag als freiwillige Veranstaltung anbieten. In jedem Fall gilt für die Schule das Gebot der Neutralität.“
(Quelle: Bundeswehr im Schulunterricht, WD 3 – 091/10, 12.03.2010)