Gut gemeint – schlecht umgesetzt

Wir in Reinickendorf • 05/2011

DIE LINKE: Straßenausbaubeitragsgesetz abschaffen

Was gut gemeint war, wird nicht immer so, wie es gedacht war. Das Sprachungetüm Straßenausbau­bei­tragsgesetz (StrABG) ist so ein Beispiel. 2006 eingeführt, um u. a. die Klage Berlins auf Bundesfinanzhilfen zu unterstützen - erfolglos -, gibt die bisherige Umsetzung allen Kritikern offenbar Recht. Geregelt werden sollte, wie sich Allgemeinheit und anliegende Eigentümer die Ausbaukosten einer Straße teilen.Maßstab sollten gestiegene Nutzen, Größe und Wertsteigerung der Grundstücke sein.

Aber, ein zu hoher Verwal­tungs­aufwand, zu hohe Ver­waltungskosten, zu geringe Einnahmen und nicht zuletzt der Widerstand der Betroffenen stellen die Berechtigung des Gesetzes in Frage. Der Widerstand richtet sich in erster Linie gegen als ungerecht empfundende Teilenteignungen von Eigentümern, deren finanzielle Beteiligung an Baumaßnahmen, die sie nicht wollten und die nicht notwendig waren, aber auch gegen teils stark erhöhte Verkehrsaufkommen nach Beendigung der Ausbaumaßnahme.

Der Linkspartei ging es immer darum, das Gestz sozial gerecht zu gestalten und umzusetzen. Insbe­sondere das Recht auf Information und Mitwirkung sollte die Entscheidungen der Bezirksämter beeinflussen. Finales Entscheidungsgre­mium soll die jeweilige Bezirks­verord­neten­versammlung sein. Ebenso sollten die Beiträge sozial gestaffelt und in Raten zu zahlen sein.

So weit die gut gemeinten Absichten. Die Praxis zeigt, jedes Bezirksamt wendet das Gesetz nach Gut­dünken an, viel oft zum Nachteil der Anrainer der betroffenen Straßen.

So auch in Reinickendorf. Plakativ wurde die Anliegerbeteiligung eingehalten - ohne wirklichen Einfluss zu wollen und zu realisieren (s. z. B. Alemannenstraße, WiR berichtete). Die Reihenfolge der Baumaß­nahmen ist nicht transparent, der Umfang meist höchst umstritten. Auf der Strecke bleiben immer die Anlieger, müssen Kosten tragen, die sie weder wol­len noch beeinflussen können. So war es halt nicht gedacht.

Und so müssen inzwischen auch ursprügliche Befürworter des Gesetzes, die eine anteilige finanzielle Be­teiligung der Eigentümer für gerecht hielten - und noch halten -, konstatieren: So geht es nicht.

Das Gesetz muss weg, eine andere Regelung gefunden werden. So ist Politik.

Jürgen Schimrock