Gut gemeint – schlecht umgesetzt
Wir in Reinickendorf • 05/2011
DIE LINKE: Straßenausbaubeitragsgesetz abschaffen
Was gut gemeint war, wird nicht immer so, wie es gedacht war. Das Sprachungetüm Straßenausbaubeitragsgesetz (StrABG) ist so ein Beispiel. 2006 eingeführt, um u. a. die Klage Berlins auf Bundesfinanzhilfen zu unterstützen - erfolglos -, gibt die bisherige Umsetzung allen Kritikern offenbar Recht. Geregelt werden sollte, wie sich Allgemeinheit und anliegende Eigentümer die Ausbaukosten einer Straße teilen.Maßstab sollten gestiegene Nutzen, Größe und Wertsteigerung der Grundstücke sein.
Aber, ein zu hoher Verwaltungsaufwand, zu hohe Verwaltungskosten, zu geringe Einnahmen und nicht zuletzt der Widerstand der Betroffenen stellen die Berechtigung des Gesetzes in Frage. Der Widerstand richtet sich in erster Linie gegen als ungerecht empfundende Teilenteignungen von Eigentümern, deren finanzielle Beteiligung an Baumaßnahmen, die sie nicht wollten und die nicht notwendig waren, aber auch gegen teils stark erhöhte Verkehrsaufkommen nach Beendigung der Ausbaumaßnahme.
Der Linkspartei ging es immer darum, das Gestz sozial gerecht zu gestalten und umzusetzen. Insbesondere das Recht auf Information und Mitwirkung sollte die Entscheidungen der Bezirksämter beeinflussen. Finales Entscheidungsgremium soll die jeweilige Bezirksverordnetenversammlung sein. Ebenso sollten die Beiträge sozial gestaffelt und in Raten zu zahlen sein.
So weit die gut gemeinten Absichten. Die Praxis zeigt, jedes Bezirksamt wendet das Gesetz nach Gutdünken an, viel oft zum Nachteil der Anrainer der betroffenen Straßen.
So auch in Reinickendorf. Plakativ wurde die Anliegerbeteiligung eingehalten - ohne wirklichen Einfluss zu wollen und zu realisieren (s. z. B. Alemannenstraße, WiR berichtete). Die Reihenfolge der Baumaßnahmen ist nicht transparent, der Umfang meist höchst umstritten. Auf der Strecke bleiben immer die Anlieger, müssen Kosten tragen, die sie weder wollen noch beeinflussen können. So war es halt nicht gedacht.
Und so müssen inzwischen auch ursprügliche Befürworter des Gesetzes, die eine anteilige finanzielle Beteiligung der Eigentümer für gerecht hielten - und noch halten -, konstatieren: So geht es nicht.
Das Gesetz muss weg, eine andere Regelung gefunden werden. So ist Politik.
Jürgen Schimrock