Ich meine...

Wir in Reinickendorf • 04/2012

§ 41 Bezirksverwaltungsge­setz (2) verlangt: „Bei wichtigen Planungen und Vorhaben des Bezirks, ... insbesondere beim Haushaltsplan ... unterrichtet das Bezirksamt die Einwohnerschaft rechtzeitig und in geeigneter Form über die Grundlagen sowie Ziele, Zwecke und Auswirkungen. Den Einwohnerinnen und Einwohnern soll Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden...“

Durch Bezirksamt und BVV aufgefordert, konnten die Reinicken­dor­fer ihre Meinung zum Entwurf des Bezirksetats 2012/2013 äußern - sofern sie denn davon erfuhren oder überhaupt interessiert waren und sind, wofür ihr Geld ausgegeben wird.

Herr Balzer ist stolz, dass sich nur sieben Bürger mit Anregungen geäußert haben. Die Reinickendor­fer hätten eben nichts zu meckern gehabt.

Merke: Die höchste Form der Demokratie ist offenbar, wenn sich keiner beteiligt. Da stört auch niemand beim Regieren.

Klaus Gloede