Am Rande

Wir in Reinickendorf • 11-12/2013

Totschlagargumente im Grundgesetz?

Streitgespräche und Talkrunden zum Thema Flüchtlinge und Asylbewerber in Europa und Deutschland laufen in dieser Zeit auf allen TV-Kanälen. Oft wird „Tacheles“ geredet. So auch unlängst in der gleichnamigen Talkshow der evangelischen Kirche.

Wie in unserem Land Flüchtlinge und Asylbewerber behandelt werden bzw. sollen, dazu gibt es unterschiedliche, manchmal unversöhnliche Ansichten. Der Austausch von sachlichen Argumenten aber ist Grundlage jeder Demokratie - und die deutsche Verfassung der allgemein gültige Rahmen.

„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Der erste Satz des Grundgesetzes. Die Würde aller (!) Menschen - auch die von Flüchtlingen und Asylbewerbern. Dieser Satz ist die Grundlage für die Bewertung politischen Denkens und Handelns - nicht verhandelbar. Das ist u.a. auch Teil des christlichen Wertekanons.

Bemerkenswert daher die Aussage des Diskutanten Burkard Dregger, für die Reinickendorfer CDU seit 2011 im Berliner Abgeordnetenhaus: „Also, wenn wir immer die Menschenwürde als Totschlagargument einsetzen, ersticken wir politische Diskussionen um das Notwendige.“

Muss man um die Verfassungstreue der CDU fürchten? Steht das „C“ nun wirklich zur Disposition? Was ist das „Notwendige“, das man nicht mit an der Menschenwürde messen soll?

Menschen in Not besitzen oft nicht viel mehr als ihre Würde. Sie werden damit niemanden totschlagen.

Reineke Fuchs