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BVV-Report zur 54. Sitzung

Felix Lederle

Kinderoper auskömmlich finanzieren! +++ LKW-Parkverbot in Gotthardstr. durchsetzen! +++ Sicherheit von Gemeindemitgliedern und ihrer Räume +++ Planungen für Ollenhauerstr. +++ Kurskorrektur beim Denkmalschutz in Alt-Lübars +++ Wahrnehmung des Wahlrechts durch Wohnungslose unterstützen +++ Milieuschutzgebiete +++ Missbilligung von BzStRätin Stephan

Konsensliste

Mit der Annahme der Konsensliste wurde der Antrag von Die Linke Kinderopernhaus Berlin und Reinickendorf auskömmlich finanzieren! für erledigt erklärt. Lederle hierzu: „Zwar wurden diese kulturlosen Kürzungen des Senats nicht zurückgenommen, aber die Staatsoper hat einen Weg gefunden, die wichtigen Kinderopernhäuser weiter zu finanzieren, so dass der Betrieb im Kinderopernhaus in Reinickendorf erst einmal weitergehen kann, auch wenn das Geld der Staatsoper nun an anderer Stelle fehlt.“ 

Mit der Annahme der Konsensliste wurde der Antrag von Die Linke Parkverbot für LKW in der Gotthardstraße konsequent kontrollieren und durchsetzen! einstimmig angenommen. Lederle hierzu: „Durch die entlang der Gotthardstraße parkenden Lkw und Sattelzüge wird die Sicht beim Ausfahren von den Parkplätzen und auf Straßenschilder wie das 30-er-Schild versperrt und die Lärm- und Schadstoffbelastung durch früh morgens ab 4 Uhr warmlaufenden Lkw passt nicht in ein allgemeines Wohngebiet. Deshalb sind hier gezielte und verstärkte Kontrollen notwendig. 

Einwohnerfragen

Im Zuge der Beantwortung der Frage eines Bürgers, „welche konkreten Schutz- und Präventionsmaßnahmen aktuell durch das Bezirksamt sowie im Bezirk ergriffen werden, um die Sicherheit der Gemeindemitglieder und die Unversehrtheit ihrer religiösen Räume aktiv zu gewährleisten“, nachdem die Selimiye-Moschee Tegel sowie die Medine Moschee „medial und politisch unter Generalverdacht gestellt und als Bedrohung inszeniert“ wurden und nun „rassistische Drohbriefe, welche mit ‚NSU 2.0‘ unterzeichnet wurden“, erhalten haben, zeigte sich das Bezirksamt bestürzt und verwies ansonsten auf die Polizei und Sicherheitsbehörden. Lederle führte hierzu aus: „Eine Mitverantwortung dafür, dass es gar nicht so weit kommt, dass Drohbriefe geschrieben werden, hat auch die BVV. Herr Jahn/ FDP hat monatelang wider besseres Wissen, ohne Belege und entgegen der Unschuldsvermutung des Rechtsstaats tausende Gläubige aus drei unbescholtenen islamischen Gemeinden im Bezirk unter den Generalverdacht des Islamismus gestellt und im Übrigen auch unsere migrantische CDU-Bürgermeisterin verleumdet. Aufgrund der Uneinigkeit der CDU-Fraktion existierte am Ende keine stabile Mehrheit in der BVV diese islamophobe Kampagne der FDP entschieden zurückzuweisen und unsere muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürger Reinickendorfs der Selimiye-Moschee, der Medine Moschee und der Kocasinan-Moschee konsequent davor in Schutz zu nehmen. Gerade in der heutigen Zeit einer zunehmenden Fremdenfeindlichkeit gilt, dass aus Worten, schnell auch Taten werden können und genau dies beobachten wir hier mit Blick auf die aktuellen Drohbriefe. Verleumdung und Hetze muss immer und überall sofort widersprochen werden. Da die BVV versagt hat, ein klares Stoppschild aufzustellen, waberte stattdessen die islamophobe Kampagne von Hr. Jahn immer weiter und wurde dann leider auch von reichweitenstarken Presseorganen unreflektiert und ungeprüft übernommen… Liebe muslimische Mitbürgerinnen und Mitbürger, lassen Sie sich bitte nicht einschüchtern und verringern Sie bitte nicht ihr ehrenamtliches Engagement. Und: Sie sind nicht allein und dieses Land gehört auch Ihnen!“

Im Rahmen der Einwohnerfragen zu den Planungen in der Ollenhauerstraße erläuterte Lederle erneut den Standpunkt von Die Linke Reinickendorf, dass die aktuellen Planungen der CDU im Land und Bezirk, ökonomisch unsinnig teuer und ökologisch verheerend mit Blick auf den Klima- und Hitzeschutz sind und die Verkehrssicherheit von Autofahrer*innen einseitig und zu Lasten derjenigen von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen priorisieren. 

Mündliche Anfragen

Im Rahmen der Mündlichen Anfrage von Lederle weshalb das Bezirksamt eine Kurskorrektur mit Blick auf die Anwendung des Denkmalschutzes in Alt-Lübars dahingehend vollzogen hat, dass neuerdings Erweiterungsbauten in Alt-Lübars genehmigt werden, durch die aktuell u.a. ein Einzeldenkmal wie in Alt-Lübars 21 auf die Gefahr der Überformung und damit des Verlustes der Denkmalwürdigkeit hin zugebaut wird, wohingegen Landwirten in Lübars in den letzten Jahrzehnten nahezu jegliche Bauvorhaben zur Modernisierung ihrer Betriebe mit Hinweis auf den Denkmalschutz vom Bezirksamt untersagt worden sind, stellte sich zum einen heraus, dass die zuständige Stadträtin erstens keine politische Begründung dafür hat und zweitens die rechtlichen Grundlagen nicht kennt. Lederle hierzu: „Frau Stephan hat nach meinem Dafürhalten oft in Ausschusssitzungen kluge Dinge über den immer wieder zum Sündenbock für alles Mögliche gemachten Denkmalschutz gesagt. Umso verwunderter bin ich, dass aktuell in Lübars in ihrer politischen Verantwortung höchst fragwürdige und den Denkmalschutz unterminierende Maßnahmen genehmigt werden und sie mir nach fünf Jahren im Amt nicht sagen konnte, welche Kriterien überhaupt für die Genehmigungsfähigkeit hinsichtlich des Denkmalschutzes im denkmalgeschützten Dorfkern Lübars und in der Straße Alt-Lübars für Neubauten und die Arrondierung von Hofsituationen durch Erweiterungsbauten gelten oder nach welchen Kriterien die Beurteilung im Sinne des § 11 Absatz 1 Nr. 1 und Absatz 2 des Denkmalschutzgesetzes Berlin in Reinickendorf erfolgt.“

Dringlichkeiten

Da der zuständige Ausschuss für Bürgerdienste seit einem halben Jahr nicht getagt hat, so dass der Antrag von Februar von Die Linke „Wahrnehmung des Wahlrechts durch obdachlose und wohnungslose Menschen unterstützen“ dort nicht behandelt werden konnte, brachte ihn Lederle als Dringlichkeit erneut ein, damit er nicht durch Zeitverzug gegenstandslos wird, da er sich ja auf die Wahlen in Berlin am 20. September bezieht. Nachdem das Bezirksamt versichert hatte, dass es das Anliegen des Antrags teilt und seine zwischenzeitlichen Bemühungen und Absichten dargestellt hatte, die im Antrag genannten Maßnahmen umzusetzen, die demokratische Teilhabe zu stärken und strukturelle Ausschlüsse abzubauen, erklärte sich Lederle auf Antrag der CDU bereit, den Antrag für erledigt zu erklären. Lederle hierzu: „Streng genommen ist der Antrag nicht vollständig erledigt, weil nicht alle Maßnahmen umgesetzt wurden und werden und ich hätte mir eine stärkere Einbeziehung der Straßensozialarbeit gewünscht, auch wenn ich weiß, dass die Kolleg*innen ausgelastet sind, aber immerhin unternimmt das Bezirksamt in Folge unseres Antrags mit Blick auf die anstehenden Wahlen konkrete Maßnahmen, um zu verhindern, dass ein Teil der Bevölkerung von demokratischer Teilhabe ausgeschlossen bleibt. Hinzu kommt, dass meine Partei Die Linke bewusst keine Beschlüsse herbeiführt, wenn dafür die Stimmen der AfD ausschlaggebend sind, was hier mutmaßlich der Fall gewesen wäre, wenn ich auf einer Abstimmung bestanden hätte. Die zukünftige Linksfraktion in der BVV wird nach den Wahlen im Sozialausschuss aufarbeiten, ob zukünftig zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen sind. Für uns als Die Linke Reinickendorf ist klar, dass das aktive Wahlrecht ist ein zentrales demokratisches Grundrecht ist und dessen Wahrnehmung für obdachlose und wohnungslose Menschen in der Praxis häufig mit erheblichen strukturellen Hürden (Fehlende Meldeadressen, unklare Zuständigkeiten, mangelnde Information sowie fehlende oder abgelaufene Personaldokumente) verbunden ist, die unter allen Umständen abgebaut werden müssen, soweit dies rechtlich möglich ist.“ 

Mit einem gemeinsamen Dringlichkeitsantrag von Bündnis 90/ Die Grünen, SPD und Die Linke Vorlage zur Beschlussfassung Milieuschutzgebiete sollte das Bezirksamt ersucht werden, zur BVV-Sitzung im Juli 2026 eine Vorlage zur Beschlussfassung über Erhaltungsverordnungen für drei neue Milieuschutzgebiete und konkret Residenzstraße West, Breitkopfbecken und Hausotterplatz einzubringen, nachdem die Ergebnisse der von der Linken bereits zu Beginn der Legislatur beantragten und leider mit großer Verzögerung von Fr. Stephan/ Grüne beauftragten vertiefenden Untersuchung endlich vorgelegt und im Ausschuss zweimal diskutiert worden sind. Nach einer hitzigen Debatte wurde der Antrag mit den Stimmen der CDU und FDP, bei Enthaltung der AfD und mithin mit Mehrheit abgelehnt. Lederle hierzu: „Das Abstimmungsergebnis zeigt erneut und wenig überraschend, dass das Mitte-rechts-Spektrum dem Mieterschutz einen geringeren Stellenwert beimisst als das Mitte-links-Spektrum. Zur Wahrheit gehört aber, dass die CDU Reinickendorf beim Thema Mieterschutz seit fast zehn Jahren kompromissbereit ist. Das gilt allerdings offensichtlich nicht in Wahlkampfzeiten, wo man der Grünen Stadträtin, die sich fünf Jahre kaum um den Mieterschutz gekümmert hat, keinen vermeintlichen Erfolg gönnt. Auf der Strecke bleiben die Mieterinnen und Mieter angesichts der Blockade gegen Milieuschutz zunächst durch die Zählgemeinschaft aus SPD, Grünen und FDP zu Beginn der Legislatur, dann in der Folgezeit einer politisch falschen Prioritätensetzung der Grünen Stadträtin, die für den Mieterschutz wichtige Stellen im Amt nicht besetzt und die in der BVV beschlossene, vertiefende Untersuchung lange Zeit nicht ausgeschrieben hat und nun der wahlkampftaktischen Spielchen der CDU. Dabei ist keine Zeit zu verlieren, zeigt die vertiefende Untersuchung doch, dass 20 bis 30 Prozent der Mieter*innen in diesen Quartieren nicht wissen, ob sie sich die Miete in einem Jahr noch leisten können und mithin akut von Verdrängung bedroht sind. Der aktuelle Aufstellungsbeschluss des Bezirksamts mit bauantragsrelevanter Veränderungssperre deckt NICHT alle anderen mietpreissteigernden Genehmigungssachverhalte einer sozialen Erhaltungssatzung ab, die ohne schuldhaftes Verzögern im Interesse der Mieter*innen so schnell wie möglich in der BVV beschlossen werden muss! Es zeigt sich erneut sehr deutlich: Für konsequenten Mieterschutz braucht es eine starke Linke in der BVV.“ 

Mit den Stimmen der CDU und AfD wurde der Dringlichkeitsantrag Missbilligung des Verhaltens von Bezirksstadträtin Korinna Stephan (B90/Die Grünen) gegenüber dem Ausschuss für Stadtentwicklung nach einer erneut sehr hitzigen Wahlkampf-Debatte angenommen. Lederle hierzu: „Die Missbilligung ist das zweitschärfste Schwert der BVV im Umgang mit einem missliebigen Bezirksamtsmitglied nach der Abwahl. Meine Liste der Versäumnisse und politischen Fehler der besagten Stadträtin ist sehr lang: kein Kiezblock Waldseeviertel, kein B-Plan und keine behutsame Entwicklung des ökologisch wertvollen KBoN-Geländes mit seinem Wittenauer Stadtforst, was beides zuvor auch von der Grünen-Fraktion gefordert worden war (Als noch die CDU zuständig war!), keine Unterstützung für die von r2g über Jahre unterstützte Mieter*innen-Initiative Trettachzeile, die daraufhin aufgeben musste und stattdessen roter Teppich für einen nicht bauwilligen Investor, der nur sein dortiges Grundstück veredeln wollte und dem Fr. Stephan gestatten will rund 40 Prozent eines Waldes abzuholzen, den die Grüne-Fraktion richtigerweise der Öffentlichkeit zugänglich machen wollte usw. Das Fernbleiben der Stadträtin sowie die unterbliebene Entsendung einer Vertretung des Bezirksamtes zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen, war politisch unklug, zumal die Grüne-Fraktion sinnvollerweise dort eine wichtige Besprechung zum Thema Milieuschutz angemeldet hatte, damit die CDU-Fraktion ihre real oder vermeintlich noch offenen Fragen stellen kann und um zu versuchen, die CDU doch noch zur Zustimmung noch in dieser Legislaturperiode zu bewegen, aber diese Begründung reicht keinesfalls für eine Missbilligung. Deshalb haben sich SPD und Linke trotz aller Kritik an Fr. Stephan letztlich für die Ablehnung des Missbilligungsantrags entschieden.“

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