Geschäftsordnung des Bezirksvorstands der Linken Reinickendorf
Beschluss vom 1.11.2024
§ 1 Sitzungsfrequenz und Format
- Der Bezirksvorstand tritt in der Regel alle drei Wochen zusammen.
- Die Sitzungen finden abwechselnd digital und in Präsenz statt.
§ 2 Sitzungsformat und Öffentlichkeit
Der Vorstand tagt parteiöffentlich. Auch im Falle einer Videokonferenz muss die Mitgliederöffentlichkeit gewährleistet werden.
§ 3 Einladung
Die Einladung erfolgt spätestens eine Woche vor der Sitzung per E-Mail an den Mitgliederverteiler. Die Vorsitzenden sind für den Versand der Einladungen verantwortlich.
§ 4 Vorbereitung der Sitzung
Die Vorsitzenden bereiten die Sitzung gemeinsam mit dem Mitarbeiter der Geschäftsstelle vor. Dies umfasst:
a) Entwurf der Tagesordnung und des Zeitplans,
b) Bereitstellung der Beratungsunterlagen, einschließlich Beschlussentwürfe,
c) Kontrolle von Beschlüssen und Fristen,
d) Bereitstellung der Beratungsunterlagen per E-Mail oder in der Vorstands-Cloud.
§ 5 Sondersitzungen
Der Vorstand kann bei Bedarf Sondersitzungen beschließen.
§ 6 Ständige Gäste
Ständige Gäste sind Reinickendorfer Mitglieder des Landesvorstandes (falls vorhanden), des Landesausschusses, die Mitglieder der BVV, die Sprecher*innen der Ortsverbände und die im Bezirksverband organisierten Abgeordneten. Diese erhalten eine Einladung, Tagesordnung und Protokoll der Sitzungen.
§ 7 Sitzungen
- Die Sitzungen sind grundsätzlich parteiöffentlich. Eine Mehrheit der anwesenden BV-Mitglieder kann beschließen, die Sitzung ganz oder teilweise geschlossen durchzuführen. Die Begründung ist im Protokoll festzuhalten. Der Vorstand kann weitere Personen zu geschlossenen Sitzungen einladen.
- Die Sitzungen werden in der Regel durch eine*n der Vorsitzende*n geleitet.
- An den Abstimmungen kann jedes anwesende Mitglied des Bezirksverbandes teilnehmen. Dies gilt nicht für Abstimmungen über Finanz- und Personalfragen. Der Vorstand kann Einzelabstimmungen mit 2/3-Mehrheit der Vorstandsmitglieder auf Mitglieder des Vorstandes beschränken. Diese Entscheidung ist mit Begründung im Protokoll festzuhalten.
§ 8 Tagesordnung und Zeitplan
- Zu Beginn jeder Sitzung beschließt der Bezirksvorstand über Tagesordnung und Zeitplan. Änderungsanträge zur Tagesordnung können von allen stimmberechtigten Mitgliedern gestellt werden.
- Ständige Tagesordnungspunkte sind: Beschlusskontrolle, Aktuelles, Berichte, zentrales Thema, Sonstiges/Termine. Die Sitzung soll in der Regel zwei Stunden nicht überschreiten.
§ 9 Redezeit
- Die Redezeit beträgt 5 Minuten für Vortragende und 3 Minuten für Diskussionsteilnehmer*innen.
- Der Vorstand kann eine Verlängerung der Redezeit beschließen.
§ 10 Beschlüsse
- Beschlüsse werden in der Regel auf Grundlage schriftlich vorliegender Entwürfe mit einfacher Mehrheit gefasst. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.
- Der Bezirksvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.
- Beschlüsse werden schriftlich festgehalten und öffentlich zugänglich gemacht.
- In dringenden Fällen kann ein Umlaufbeschluss per E-Mail oder Telefon eingeholt werden, wobei alle Mitglieder zustimmen müssen. Dieser Beschluss muss in der nächsten Sitzung bestätigt und protokolliert werden.
§ 11 Einreichung von Anträgen
- Anträge können von jedem Mitglied, jeder Gliederung und jedem Zusammenschluss des Bezirksverbandes sowie der BVV-Fraktion der Partei eingereicht werden. Sie sollten mindestens zwei Arbeitstage vor der Sitzung vorliegen und einen Vorschlag zur Behandlung enthalten.
- In Anträgen sind konkrete Vorschläge, Verantwortlichkeiten, finanzielle Konsequenzen und Ideen zur Öffentlichkeitsarbeit festzuhalten.
§ 12 Öffentlichkeitsarbeit
Erklärungen im Namen des Bezirksvorstandes müssen vor Veröffentlichung vom Vorstand beschlossen werden. Jedes Mitglied darf jedoch Presseerklärungen im eigenen Namen abgeben.
§ 13 Protokollierung
- Das Protokoll wird reihum nach Alphabet durch die Mitglieder erstellt und innerhalb einer Woche per E-Mail an den Vorstandsverteiler geschickt.
- Es wird eine anonymisierte Version für vertrauliche Entscheidungen erstellt.
- Die Protokolle gelten als genehmigt, wenn innerhalb von fünf Tagen kein Widerspruch eingeht und werden nach Bestätigung in der Fassung nach Absatz 2 veröffentlicht.
Festlegungen zur Umsetzung des Beschlusses zum geschäftsführenden Bezirksvorstand
Beschluss vom 17.11.2025
Die Hauptversammlung hat beschlossen, dass ein geschäftsführender Bezirksvorstand mit einer Stärke von vier Personen gebildet werden soll, bestehend aus den beiden Bezirksvorsitzenden sowie zwei durch den Vorstand neu zu wählenden stellvertretenden Vorsitzenden.
Der geschäftsführende Bezirksvorstand soll die Sitzungen des Vorstands (Einladungen, TO, Protokollkontrolle) vorbereiten und für das „operative Geschäft“ zwischen den Sitzungen zuständig sein. Nicht zuständig sein soll er für „politische Beschlüsse“. Die Beschlüsse sind dem Bezirksvorstand bei seiner nächsten Sitzung bekannt zu geben.
Was politische Beschlüsse sind, bedarf einer Konkretisierung.
(1) Politische Beschlüsse
Der Bezirksvorstand fasst die politischen Beschlüsse des Bezirksverbandes. Politische Beschlüsse sind alle Entscheidungen von grundsätzlicher, programmatischer oder strategischer Bedeutung, insbesondere die Festlegung politischer Schwerpunkte und Arbeitspläne des Bezirksverbandes, Stellungnahmen, Erklärungen und Positionierungen nach außen und nach innen, Beschlüsse zu Veranstaltungen und politischen Initiativen, der Finanzplan und die Mittelverwendung im Einzelfall.
(2) Aufgaben des geschäftsführenden Vorstandes
Der geschäftsführende Vorstand ist für das operative Geschäft des Bezirksverbandes zuständig. Dazu gehören primär die organisatorische Vorbereitung der BV-Sitzungen und die Umsetzung der politischen Beschlüsse des Bezirksvorstandes, die laufende Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der vom Bezirksvorstand gesetzten politischen Linien, die Entscheidung über Angelegenheiten, die keine grundsätzliche politische Bedeutung haben (wie etwa Termine, Cloud- oder Schlüsselberechtigungen, Raumbelegung).
(3) Bindung des geschäftsführenden Vorstandes an politische Beschlüsse
Der geschäftsführende Vorstand ist an die politischen Beschlüsse des Bezirksvorstandes gebunden und führt seine Aufgaben in deren Rahmen und zur Umsetzung dieser Beschlüsse aus.
(4) Abgrenzung und Zweifelsfälle
Angelegenheiten, bei denen zweifelhaft ist, ob sie als politische Beschlüsse oder als operative Geschäfte zu qualifizieren sind, sind dem Bezirksvorstand zur Entscheidung vorzulegen. In eiligen Fällen kann der geschäftsführende Vorstand vorläufig entscheiden; die Entscheidung ist dem Bezirksvorstand im Umlaufverfahren, spätestens aber in seiner nächsten Sitzung zur Bestätigung vorzulegen.
