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Vorbereitung und Ablauf von BV-Sitzungen

Beschluss des Bezirksvorstands

Beschluss des Bezirksvorstands

Termin: Der BV beschloss, ab 2018 i.d.R. an jedem dritten Montag des Monats zu tagen.

Dauer: möglichst nicht mehr als 3 Stunden

Leitung: Bezirksvorsitzende oder eine(r) seiner Stellvertreter(in)

Protokoll: verantw.: reihum mit Unterstützung des Mitarbeiters der Geschäftsstelle innerhalb einer Woche, wenn nötig, in zwei Fassungen (Personalentscheidungen werden nicht veröffentlicht), Bestätigung per e-mail, keine Reaktion innerhalb von fünf Tagen bedeutet Zustimmung

Vorschlag für TO: Bezirksvorsitzender nach Abstimmung mit dem Mitarbeiter der Geschäftsstelle, spätestens freitags vor der BV-Sitzung, eigene Vorschläge vorher an den Bezirksvorsitzenden geben

Inhalt: TO / Kontrolle (mit „Manöverkritik“) ca. 10' ständige TOP (Berichte aus dem LV, der BVV, Finanzen, Jugend, Aktuelles) höchstens 30’ ein zentrales Thema bis zu 1h Sonstiges / Termine ca. 20'

Redezeit: Vortragender: 10', Diskussionsteilnehmer: 5'

Festlegungen / Beschlüsse: mit Termin und Verantwortlichkeit, wo möglich

Bis zur Überwindung der angespannten Situation im Bezirksverband, sind lediglich die Vorstandsmitglieder abstimmungsberechtigt.

Organisatorisches muss vorher zwischen dem Bezirksvorsitzenden, dem Geschäftsstellenleiter und der / dem Verantwortlichen abgestimmt, d.h. vorgeklärt werden, so dass dem BV ein konkreter Vorschlag gemacht werden kann.

Anträge an den Vorstand müssen bis spätestens Freitag vor der BV-Sitzung vorliegen. Auf Verlangen der Mehrheit der Vorstandsmitglieder wird ein TOP in geschlossener Sitzung weiter behandelt. Geschätsordnungsänderungen sind zu jeder Zeit möglich. Diese müssen per Vorstandsmehrheit beschlossen werden.

Ergänzung 1

Online-Abstimmung kann über alle Themen unabhängig von der Dringlichkeit vollzogen werden, jedoch mit einer Ankündigung an (BeVo-)Mitglieder per E-Mail (Frist 5 Tage)

Diese Ergänzung wurde durch einen Entscheid der Landesschiedskommission am 13.7.2018 aufgehoben.

Ergänzung 2

(per Online-Abstimmung)

Der Bezirksvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf Vorstandsmitglieder an der Abstimmung teilnehmen.

Mit Zustimmung der Mehrheit des Bezirksvorstandes kann die Bezirksvorsitzende oder Ihre Stellvertreterin auch kurzfristig Bezirksvorstandssitzungen einberufen.

Der erste Satz wurde mit Beschluss vom 28.1.2019 gestrichen.

Ergänzung 3

Online-Beschlüsse können ausschließlich in dringenden Fällen per mail im Umlauf-Verfahren gefasst werden. Diese müssen umgehend protokolliert und an die Mitgliedschaft versandt werden.

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