Wahlprüfsteine des Bürgerforums Reinickendorf zur Bundestagswahl 2005
Allgemeines
Politiker alter Parteien haben wiederholt bei den verschiedensten Gelegenheiten und insbesondere vor Wahlen betont, dass für sie die Bürgernähe ihrer Politik ein wichtiges Anliegen ist. Der Mensch soll auf allen Ebenen im Mittelpunkt ihrer politischen Entscheidungen stehen. Folgerichtig gibt es immer wieder Anstöße, die Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürgern an politischen Entscheidungen außerhalb der Wahlen zu erweitern. Die Diskussion über die Ratifizierung der Europäischen Verfassung durch den EU-Mitgliedsstaat Bundesrepublik Deutschland kann als aktuelles Beispiel genannt werden.
Auf Bundesebene gibt es seit der 14. Wahlperiode Bestrebungen, Volksbegehren im Grundgesetz zu verankern. Bislang sind diese Bestrebungen mangels erforderlicher Mehrheiten erfolglos geblieben. In der kommenden 16. Wahlperiode des Deutschen Bundestages wird dieses Thema voraussichtlich wieder auf der Tagesordnung stehen.
Berlin ist das bislang einzige Bundesland ohne weitgehende kommunale Mitbestimmungsmöglichkeiten. Das Abgeordnetenhaus hat jüngst einer Änderung der Landesverfassung zugestimmt, die den Weg zur Einführung von Bürgerentscheiden auf Bezirksebene ebnet. Damit haben die Wahlberechtigten in den zwölf Bezirken nunmehr das Recht. mi vielen Angelegenheiten mitzuentscheiden, zu denen bislang allein die Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) beschlussberechtigt waren.
1. Stimmen Sie der Aussage zu, dass Bürgernähe auch die aktive Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern im Vorfeld politischer Entscheidungen mit umfassen muss? Wenn ja, wie sollte diese aktive Teilhabe ausgestattet sein? Für welche Bereiche der Politik kommt dies für Sie in Frage?
Ja, die Linkspartei setzt sich seit Jahren für die Aufnahme plebiszitärer Elemente in die demokratischen Willensbildungsprozesse ein. So hat sie sich in den Bundesländern, in denen sie Landtagsfraktionen stellt bzw. an Regierungen beteiligt ist stets auch für die Einführung von Volksentscheiden- und begehren stark gemacht.
In der Etablierung solch direktdemokratischer Verfahren sieht sie eine Ergänzung und Erweiterung der parlamentarischen Demokratie, da deren Legitimation gestärkt und erneuert werden kann, wenn über grundlegende Fragen von zentraler Bedeutung die Bevölkerung direkt entscheidet. Wir denken aber nicht daran, wie etwa in der Schweiz üblich, auch Fragen der täglichen Gesetzgebung in Plebisziten entscheiden zu lassen. Es geht, wie gesagt, nur um grundlegende Fragen.
So war es mit Sicherheit ein gravierender Nachteil, dass 1990 über den Einigungsvertrag zwischen den beiden deutschen Staaten kein Plebiszit stattfand. Überhaupt gehört Deutschland zu den wenigen Ländern, über deren Verfassung nie das Volk abstimmen konnte. Auch der Europäische Verfassungsvertrag wurde vor wenigen Monaten lediglich vom Deutschen Bundestag angenommen. In Spanien, Frankreich, den Niederlanden und in Luxemburg konnte hingegen das Volk darüber entscheiden. Weitere Volksabstimmungen in anderen EU-Staaten sind zudem wahrscheinlich. Bei uns in Deutschland setzen sich lediglich die Linkspartei und die FDP für eine Volksabstimmung über den Europäischen Verfassungsvertrag ein. Weder CDU/CSU noch die SPD haben daran hingegen ein ernsthaftes Interesse gezeigt. Und selbst Bündnis 90/Die Grünen haben sich, trotz ihrer immer wieder bekundeten Sympathie für die Basisdemokratie, nicht dafür erwärmen können.
Halten Sie die Einführung von Volks- bzw. Bürgerbegehren auf Bundesebene, die eine Änderung des Grundgesetzes notwendig macht, für sinnvoll? Wenn ja, für welche Bereiche sollten sie eingeführt werden?
Die Linkspartei.PDS macht sich für die Einführung von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden auf Bundesebene stark. Die Krise der Europäischen Union macht deutlich, dass auch auf europäischer Ebene verstärkt das Volk direkt entscheiden soll. Die Linkspartei.PDS fordert die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 sowie mehr Mitbestimmungs- und Entscheidungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen. Die Linkspartei.PDS steht für einen kooperativen, solidarischen Föderalismus. Dabei müssen die Gestaltungsmöglichkeiten der Länder erheblich erweitert und die Kompetenzen der Landtage gestärkt werden. Die Positionen von Gewerkschaften, Sozial- Umwelt- Verbraucher- und Mieterverbänden sowie demokratischen Bewegungen sollen in den Parlamenten eine Rolle spielen. Diese Akteure sind deshalb frühzeitig einzubeziehen. Es geht uns um mehr Demokratie, mehr Transparenz, mehr Bürgernähe sowie mehr Handlungs- und Gestaltungsräume für diejenigen, die von sozialen Problemen am ehesten betroffen sind.
3.Halten Sie den jüngsten Beschluss des Abgeordnetenhauses, durch eine Änderung der Landesverfassung, den Weg zur Einführung von Bürgerentscheiden auf Bezirksebene freizumachen, für richtig? Halten Sie den Anwendungsbereich und das Verfahren für Bürgerentscheidungen für ausreichend?
Den Beschluß des Abgeordnetenhauses zur Einführung von Bürgerentscheiden auf Bezirksebene begrüße ich ausdrücklich.
Das Bezirksamt ist ab sofort verpflichtet, die Bürger über wichtige Angelegenheiten, bevor der Entscheidungsprozesses eingeleitet wird, zu unterrichten. Die Einwohnerfragestunde erhält einen höheren Stellenwert. Sie muss ab sofort im Rahmen einer Sitzung der BVV stattfinden. Das Bezirksamt muss teilnehmen und ist verpflichtet, zu Fragen, Vorschlägen und Anregungen der Einwohnerinnen und Einwohner Stellung zu nehmen. Einwohnerinnen und Einwohner heißt auch, dass sich Kinder und Jugendliche sowie Migrantinnen und Migranten ebenfalls zu Wort melden können.
Mit dem neuen Gesetz können die Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich in allen Fragen, in denen die BVV Beschlüsse fassen kann, selbst entscheiden. Auf einen Katalog, der bestimmte Themen ausschließt, wurde ebenso verzichtet wie auf die in vielen anderen Bundesländern übliche Regelung, dass Bürgerentscheide nicht zulässig sind, wenn sie Auswirkungen auf den Haushalt haben. Bürgerinnen und Bürger in Berlin müssen auch keinen finanziellen Deckungsvorschlag machen, wenn ihr Anliegen Geld kosten sollte, was woanders gang und gäbe ist.
Haben innerhalb von sechs Monaten drei Prozent der Zahl derjenigen, die zur letzten BVV-Wahl wahlberechtigt waren, ein entsprechendes Bürgerbegehren unterschrieben, kann ein Bürgerentscheid stattfinden. Damit ein Bürgerentscheid erfolgreich ist, müssen sich mindestens 15 Prozent dieser Wahlberechtigten beteiligen und davon die Hälfte das Anliegen mit »Ja« unterstützen.
Diejenigen, die sich beteiligen, sollen auch entscheiden können. Bei zu hohen Beteiligungshürden würden dagegen unter Umständen jene entscheiden, die nicht hingehen. Das wollen wir nicht.
Bei der Verabschiedung des Bezirkshaushaltes, der Vergabe von Sondermitteln sowie der Satzung zu Bebauungsplänen sind aus bundes- und landesrechtlichen Gründen allerdings nur Bürgerentscheide mit empfehlendem Charakter möglich. Auswirkungen auf den Haushalt sind – anders als in den meisten anderen Bundesländern – kein Hinderungsgrund für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide.
Mit diesem Gesetz ist die Direkte Demokratie in Berlin ein gutes Stück vorangebracht.
zum Seitenanfang
