»Soziale Gerechtigkeit« à la CDU

Wir in Reinickendorf • 07/2001

Aus der BVV

Von Klaus Rathmann

Die SPD-Fraktion stellte eine Große Anfrage zur Auslegung und Anwendung des § 15a Bundessozialhilfegesetz. Darin geht es um die Übernahme von Mietschulden der Sozialhilfeempfänger. Die SPD sieht den Paragraphen nicht als Soll-, sondern als Kann-Bestimmung. Kritisiert wurden die von Sozialstadtrat Balzer am 6. April 1999 dazu festgelegten Arbeitsrichtlinien. Einer Überarbeitung wolle er nicht zustimmen, obwohl – wie bekannt wurde – Juristen der zuständigen Senatsverwaltung die Gefahr sehen, sie könnten einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten.

Das Vorgehen des CDU-Stadtrates habe nichts mit sozialer Verantwortung zu tun! Aktuelle Notlagen sind aus CDU-Sicht noch lange kein Grund, Mietschulden zu übernehmen. Im Ergebnis hätten sich die Räumungsklagen im Bezirk verdoppelt und die Hilfe für die Menschen halbiert.

Stadtrat Balzer erklärte dazu, er werde die harte Linie beibehalten. Schließlich seien entsprechende Klagen immer zugunsten des Bezirksamtes ausgegangen. Im April und Mai 2001 habe es jeweils ca. 35 Anträge auf Übernahme von Mietschulden gegeben, wovon immerhin 50 Prozent bewilligt wurden.

Der CDU-Stadtrat muss sich fragen lassen, ob durch diese Politik der sozialen Kälte nicht auch gesellschaftliche Folgekosten entstehen?