Baustadtrat verstieß gegen Datenschutzgesetz
Wir in Reinickendorf • 2/2005
Bürgerinitiative Schulzendorfer Straße:
Landesdatenschutzbeauftragter stellt unzulässige Weitergabe von Bürgerdaten fest
In einer Presseerklärung vom 17. Dezember 2004 erhebt die Bürgerinitiative IG Schulzendorfer Straße schwere Vorwürfe. Es heißt darin:
„Der Berliner Datenschutzbeauftragte hat in einem Abschlussbericht vom 9. Dezember 2004 festgestellt, dass der Reinickendorfer Baustadtrat Dr. Michael Wegner in zwei Fällen gegen das Berliner Datenschutzgesetz verstoßen hat. Anlass dieser Feststellung war, dass Dr. Wegner in der BW-Sitzung vom 18. August 2004 aus Passagen von Grundstückskaufverträgen von Anwohnern der Schulzendorfer Straße zitiert hatte. Ferner hat Dr. Wegner am 19. August 2004 in einem Leserbrief erneut Angaben aus dem Kaufvertrag unseres Mitglieds Volker Gerhard veröffentlicht. Der Landesdatenschutzbeauftragte sieht darin eine unzulässige Weitergabe personenbezogener Daten von Herrn Gerhard.
Gegen die von Dr. Wegner in der BW-Sitzung vom 18. August 2004 geäußerten Zitate aus den Grundstückskaufverträgen ist die ebenfalls in der Sitzung anwesende Bezirksbürgermeisterin Marlies Wanjura als Dienstvorgesetzte des Baustadtrats nicht eingeschritten. Wir haben deshalb beim Regierenden Bürgermeister Wowereit Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau Wanjura und gegen Dr. Wegner erhoben, weil beide ihre Beamtenpflicht zur Amtsverschwiegenheit und zur Beachtung des Datenschutzes verletzt haben.
Es ist schon ein beispielloser Vorgang und eine grobe Missachtung der Amtspflichten, wenn ein leitender Beamter aus dem höchst privaten Bereich eines Reinickendorfer Bürgers in aller Öffentlichkeit zitiert. Offenbar hat der Baustadtrat jedes politische Maß verloren.
Derzeit lässt Herr Gerhard anwaltlich prüfen, ob die Voraussetzungen eines Strafantrages gegen Baustadtrat Dr. Wegner vorliegen. Die unzulässige Weitergabe personenbezogener Daten ist eine Straftat nach § 32 Berliner Datenschutzgesetz.“