WiR dokumentiert
Wir in Reinickendorf • 02/2006
§ 47 b der Geschäftsordnung der BVV (Einwohnerfragestunde)
- Nach Eintritt in die Tagesordnung findet eine 30-minütige Einwohnerfragestunde statt. In dieser Fragestunde werden Fragen und Anregungen der Einwohnerinnen und Einwohner an die BVV oder das Bezirksamt behandelt. Das Bezirksamt ist gemäß § 43 BezVG verpflichtet, in der Fragestunde Stellung zu nehmen. In jeder Einwohnerfragestunde darf nur eine Anregung oder Frage durch den gleichen Einwohner gestellt werden.
- Fragen und Anregungen müssen beim Büro der Bezirksverordnetenversammlung am Freitag vor der Einwohnerfragestunde bis spätestens 12.00 Uhr schriftlich eingehen.
- Der/Die Vorsteher/Vorsteherin ruft die Fragen und Anregungen in der Reihenfolge des Eingangs einzeln auf. Nach der Stellungnahme durch Bezirksverordnete oder durch das Bezirksamt soll die Möglichkeit einer kurzen Nachfrage gegeben werden.
- Bei Zeitüberschreitung werden die nicht behandelten Anfragen oder Anregungen durch das Bezirksamt oder die Bezirksverordnetenversammlung schriftlich beantwortet. Die Antwort wird durch das Büro der BVV übermittelt.