§ 47 b der Geschäftsordnung der BVV (Einwohnerfragestunde)
Nach Eintritt in die Tagesordnung findet eine 30-minütige Einwohnerfragestunde statt. In dieser Fragestunde werden Fragen und Anregungen der Einwohnerinnen und Einwohner an die BVV oder das Bezirksamt behandelt. Das Bezirksamt ist gemäß § 43 BezVG verpflichtet, in der Fragestunde Stellung zu nehmen. In jeder Einwohnerfragestunde darf nur eine Anregung oder Frage durch den gleichen Einwohner gestellt werden.
Fragen und Anregungen müssen beim Büro der Bezirksverordnetenversammlung am Freitag vor der Einwohnerfragestunde bis spätestens 12.00 Uhr schriftlich eingehen.
Der/Die Vorsteher/Vorsteherin ruft die Fragen und Anregungen in der Reihenfolge des Eingangs einzeln auf. Nach der Stellungnahme durch Bezirksverordnete oder durch das Bezirksamt soll die Möglichkeit einer kurzen Nachfrage gegeben werden.
Bei Zeitüberschreitung werden die nicht behandelten Anfragen oder Anregungen durch das Bezirksamt oder die Bezirksverordnetenversammlung schriftlich beantwortet. Die Antwort wird durch das Büro der BVV übermittelt.