Bund: Angriff auf Berliner Wohnungsregelung für Langzeitarbeitslose

Wir in Reinickendorf • 07/2008

von Elke Breitenbach, Arbeitsmarkt-, behinderten- und seniorenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus

Die Berliner Wohnungsregelung verfolgt das Ziel, Langzeitarbeitslosen so lange wie möglich den Verbleib in ihrer gewohnten Umgebung und ihrem sozialen Umfeld zu ermöglichen.

So überprüfen die Job-Center erst ein Jahr nach dem Beginn des Hartz IV-Bezugs die Höhe der Wohnungskosten und können dann, wenn nötig, Kostensenkungen fordern. Zuvor muss sowohl eine Überprüfung der Betriebskosten als auch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durchgeführt werden. Letzteres dient dazu, Umzüge, die teurer sind als die Weiterzahlung der existierenden Miete, auszuschließen.

Darüber hinaus schützen eine Fülle von Ausnahmeregelungen z.B. für Alleinerziehende, Ältere, Menschen mit Behinderung oder Menschen, die schon sehr lange in ihrer Wohnung wohnen, vor erzwungenen Umzügen.

In Berlin leben viele Langzeitarbeitslose, nämlich rund 600.000 Menschen in etwa 331.000 Bedarfsgemeinschaften. Dennoch waren im letzten Jahr nur 680 Umzüge zu verzeichnen. Mögliche Auswirkungen für den Einzelfall sind nicht zu unterschätzen, aber trotzdem ist die Zahl, im Verhältnis zu der Zahl der Bedarfsgemeinschaften, gering.

Unseriöser Ansatz

Jetzt hat der Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestags den Bundesarbeitsminister aufgefordert, auf Berlin hinzuwirken, die Frist zur Überprüfung der Kosten der Unterkunft zu verkürzen. Der Beschluss erfolgte mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU, den Grünen sowie der FDP.

Schon im letzten Jahr hat der Landesrechnungshof die Berliner Wohnungsregelung kritisiert und auch hier ging es um die Jahresfrist. Die Kritik wurde vom Bundesrechnungshof und später vom Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestags übernommen. Dabei wurde unterstellt, dass Berlin für die Kosten der Unterkunft 30 Millionen Euro zu viel zahle. Diese Zahl resultiert aus Überprüfungen des Berliner Rechnungshofes im Job Center Friedrichshain-Kreuzberg. Sie wurde auf die ganze Stadt übertragen und hochgerechnet. Eine solche Berechnung halten wir für unseriös und nicht belastbar.

Die Ein-Jahres-Übergangsfrist ist sinnvoll. Wir wollen Langzeitarbeitslosen die Möglichkeit geben, ihre Anstrengungen darauf zu konzentrieren, wieder eine existenzsichernde Beschäftigung zu finden. Untersuchungen belegen, dass im ersten Jahr des Hartz IV-Bezugs die Chance, einen Job zu finden, viel höher sind als danach.

Angemessene Richtwerte

Auch halten wir die Wohnungsregelung stadtentwicklungs- und gesellschaftspolitisch für sehr wichtig. Statt Langzeitarbeitslose zum Umzug zu drängen, wollen wir die Bevölkerungsvielfalt in den Wohnquartieren erhalten und Ausgrenzungen verhindern. Es ist unsinnig, Millionenbeträge in Quartiersmanagement und ähnliche Projekte zu stecken, wenn gleichzeitig durch eine möglicherweise restriktivere Wohnungsregelung das Ziel einer gemischten Bevölkerungsstruktur unterlaufen wird.

Deshalb wollen auch wir, dass die Wohnungsregelung überprüft wird. In erster Linie stellt sich dabei aber die Frage, ob die Richtwerte für die Kosten der Unterkunft angemessen sind und unseren sozial- und stadtentwicklungspolitischen Vorgaben angesichts der enorm gestiegenen Betriebskosten noch entsprechen. Denn schon jetzt ist es so, dass die Richtwerte aus der geltenden AV Wohnen nur noch in wenigen Gebieten Berlins ausreichen, dass Hartz-IV-BezieherInnen Wohnungen neu mieten können. In Reinikendorf z.B. gibt es noch Wohnungen rund um den Flughafen Tegel,  also Scharnweberstraße und Kurt-Schumacher-Platz, in Wittenau und im Bereich Residenzstraße, Schäfersee und Schönholz. Die Sozialsenatorin Heidi Knake-Werner (DIE LINKE) wird dem Senat noch vor der Sommerpause den Entwurf einer überarbeiteten AV Wohnen vorlegen.

(Übernahme aus Mittendrin 7/08)