Menschenrechte sind unteilbar!

Wir in Reinickendorf • 12/2008

Jan Korte, MdB, Mitglied des Parteivorstandes DIE LINKE. anlässlich des 60. Jahrestages der Verkündung der Allgemeinen Menschenrechte

Die Menschenrechte als Summe sozialer, kultureller, bürgerlicher und politischer Rechte sind für uns als Linke Fundamente der politischen Arbeit. Aus unserer Geschichte wissen wir: Menschenrechte sind unteilbar.

Und für die Bundesrepublik? Wo steht sie 60 Jahre nach dem Beschluss der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte?

Durch die Aufnahme unverrückbarer Grundrechte ins Grundgesetz verfügen wir über eine der besten Verfassungen Europas. Trotzdem: Wesentliche Menschenrechte bleiben für viele Menschen in unserem Land ein uneingelöstes Versprechen.

So hat zum Beispiel nicht jeder Anspruch auf „eine Lebenshaltung, die jedem Menschen und seiner Familie Gesundheit und Wohlbefinden gewährleistet“, obwohl genau das im Artikel 25 der Erklärung der Menschenrechte gefordert wird. Hartz IV ist nicht Existenz sichernd, ebenso wenig wie Niedriglöhne oder Leiharbeit.

Auch die Freiheitsrechte gelten in der Bundesrepublik nicht uneingeschränkt und wurden in den letzten Jahren unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung durch den Staat massiv beschnitten. Obwohl Artikel zwölf der Allgemeinen Erklärung der Menschenrecht besagt, dass „niemand willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr“ ausgesetzt werden darf, wurden das Postgeheimnis und die Unverletzlichkeit der Wohnung beseitigt und mit dem geplanten BKA-Gesetz die Audiovisuelle- und Onlineüberwachung der Bürgerinnen und Bürger legitimiert.

Der Kampf der Partei DIE LINKE für soziale Grundrechte und gegen die Einschränkung von Freiheitsrechten ist ein steter und würdiger Beitrag zum 60. Jahrestag des Inkrafttretens der Allgemeinen Menschenrechte. Unser Ziel bleibt: Freiheit und Sozialismus!

Jan Korte


Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

10.12.1948

Artikel 1

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.

Artikel 2

Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand. ...

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt...