Allzu durchsichtig, Herr Dr. Steffel!
Wir in Reinickendorf • 2/2010
Zum „besonderen“ Rechtsverständnis des Reinickendorfer Bundestagsabgeordneten
Anfang Januar forderte der Bundestagsabgeordnete Frank Steffel (CDU) in einer Presseerklärung den sofortigen Stopp des Straßenausbaubeitragsgesetzes (StrABG) für die gesamte Stadt.
Anlass für diese Erklärung ist der beabsichtigte Ausbau der Frohnauer Alemannenstraße, der durch das CDU-regierte Bezirksamt (!) geplant und vorangetrieben wird. Herr Steffel weiß natürlich auch, dass es in nahezu allen Bundesländern - auch in CDU-geführten - Straßenausbaubeitragsgesetze gibt. Der LINKEN ist bisher noch nicht zu Ohren kommen, dass in den anderen Bundesländern oder gar bundesweit eine Initiative der CDU zur Abschaffung der jeweiligen Gesetze geplant ist.
Mit den oder gegen die BürgerInnen
Das StrABG in Berlin ist also nicht etwas Rot-rot-spezifisches, wie Herr Steffel suggerieren will. Die Frage ist doch, ob das Gesetz im Interesse der Bürgerinnen und Bürger angewendet und umgesetzt wird. Das CDU-regierte Bezirksamt muss hier Rede und Antwort stehen. Von dieser Verantwortung will Steffel ablenken. Ein durchsichtiges Manöver!
ÖBS - „sinnlose Mittel“?
Nun könnten wir es damit bewenden lassen, wäre da nicht der zweite Teil seiner Pressemitteilung. Der Straßenausbau in Berlin soll nach Steffels Ansicht zukünftig aus den Mitteln des Öffentlichen Beschäftigungssektors (ÖBS) finanziert werden. Dieser Ansatz sagt viel über sein politisches Weltbild.
Der ÖBS ist ein Programm zur Wiedereingliederung von Langzeiterwerbslosen in den „ersten Arbeitsmarkt“. Ein Programm, das es so nur im rot-roten Berlin gibt. Für Herrn Steffel sind das „sinnlose Mittel“! Wer soll hier gegen wen ausgespielt werden? Solch ein Vorschlag wird von der LINKEN strikt abgelehnt und stößt auf ihren Widerstand.
Wertverbesserung plus Lärm
Nun zum geplanten Straßenausbau in der Alemannenstraße selbst. Natürlich, eine finanzielle Beteiligung der Anrainerinnen und Anrainer, wie es im StrABG vorgesehen ist, stößt nicht auf große Gegenliebe. Es ist für die Betroffenen nicht immer nachvollziehbar, warum der Ausbau einer Straße zur Wertverbesserung des eigenen Grundstückes führen soll und sich von daher die Beitragsbeteilung an der Maßnahme ableitet. Es ist vor allem dann nicht zu verstehen, wenn die Betroffenen auch noch ein höheres Verkehrsaufkommen und damit höhere Belastungen durch Lärm, Dreck und Staub befürchten müssen.
Mitsprache garantiert
Deshalb sind im Berliner StrABG - und darin unterscheidet sich das Berliner Gesetz von anderen - Beteiligungsrechte für die beitragspflichtigen Bürgerinnen und Bürger und auch für die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) vorgesehen. Die Anwendungspraxis des Gesetzes ist in den Bezirken höchst unterschiedlich. Die einen nehmen die Beteiligungsrechte ernst, die anderen nicht. Die CDU im Bezirksamt und in der BVV Reinickendorf könnte sich für die bürgerfreundliche Variante entscheiden.
Uwe Doering, MdA,
Bau- und wohnungspolitischer Sprecher der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus