Die LAG Städtebau und Wohnungspolitik informiert:
Wir in Reinickendorf

Aktuelle Aktion des Berliner Mietervereins

Jetzt erst recht - Chancen der Mietpreisbremse wahren!

Zum 1. Juni 2015 trat im ganzen Stadtgebiet Berlins die Mietpreisbremse in Kraft, mit der bei Wiedervermietung die Miethöhe auf bis zu 10 % der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt ist. „Wir empfehlen dringend allen Mietern, bei Mietverträgen, die ab 1.6.2015 für Berliner Wohnungen abgeschlossen werden, die vereinbarte Miete dahingehend zu überprüfen, ob sie die von der Mietpreisbremse vorgegebene Obergrenze überschreitet“, erklärt Reiner Wild, Geschäftsführer des BMV e.V..

Mit einer „Aktion Mietpreisüberprüfung – Mietspiegel 2015 bei Mietvertragsabschluss und bei Mieterhöhungen offensiv nutzen“ wird der Berliner Mieterverein die Mieter der Stadt dabei unterstützen. Der Berliner Mieterverein will Mieter ermutigen, nicht nur bei Mieterhöhungen, sondern jetzt auch bei Mietvertragsabschluss die geforderte Miete zu prüfen.

Mit der "Aktion Mietpreisüberprüfung" sollen Mieter beim ersten Schritt, der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete unterstützt werden. Informierte Mieter müssen weder Geld noch Rechte verschenken. Mieter, die den neuen Berliner Mietspiegel 2015 offensiv gegen Mietpreisüberhöhung bei neuen Mietverträgen (Wiedervermietung) und bei überzogenen Mieterhöhungen einsetzen, können für den Fall der Überschreitung der preisrechtlichen zulässigen Miete ihre Wohnkosten verringern.

Mietspiegel 2015 – offensiv gegen überhöhte Mieten einsetzen !

Der Berliner Mieterverein bietet allen Mietern - mit Ausnahme der Sozialmieter - Berlins kostenlos die Möglichkeit, die Miethöhe bei neuen Mietverträgen (Wiedervermietung) – Fragebogen 169A - aber auch die geforderte Miete bei Mieterhöhungen – Fragebogen 135A –  auf der Grundlage des Mietspiegels 2015 überprüfen zu lassen.

Dazu kann der jeweilige Fragebogen (Mietvertragsabschluss oder Mieterhöhung) gegen Einsendung eines frankierten Rückumschlages beim Berliner Mieterverein e.V. (Spichernstr. 1, 10777 Berlin) angefordert werden. Der Fragebogen ist ausgefüllt an den Berliner Mieterverein zurückzuschicken. Die Einsender erhalten eine differenzierte Berechnung mit den sich daraus ergebenden rechtlichen Schlussfolgerungen und Empfehlungen.

Die Fragebögen sind auch im Internet unter www.berliner-mieterverein.de abzurufen bzw. online auszufüllen.