Lokaltermin der AG Verkehr

Fotos: Lutz Dühr

Radweg Mittelbruchzeile bis Provinzstraße verlängern

Vor bald 10 Jahren wurde die Mittelbruchzeile zwischen Residenz- und Reginhardstraße komplett umgebaut und erhielt auf der nördlichen Straßenseite einen ca. 3,50m breiten Geh- und Radweg für beide Richtungen. Entstanden ist ein ruhiger und naturnaher Begegnungsraum mit Parkbänken, Bäumen, grünen Wiesen und Spielplätzen und vor allem ohne Autos. Jedoch fehlt bis heute eine Weiterführung zumindest des Radweges bis zur Provinzstraße. Denn ab der Kreuzung mit der Reginhardstraße heißt es Kopfsteinpflaster und überall Autos!

Das Kopfsteinpflaster muss weg, keine Frage! Es ist für alle Menschen, die nicht im Auto sitzen, ein gefährliches Hindernis. Für Seniorinnen und Senioren ist es mit dem Rollator nur mit viel Mühe zu überqueren und die Bordsteinkanten und Wurzelschäden sind gemeine Stolperfallen. Von Schulweg-Sicherheit braucht man hier gar nicht reden. Die gibt es in diesem Straßenabschnitt schlicht und einfach nicht.

All das wurde bei der Ortsbegehung der AG-Verkehr am 5. März überdeutlich – und wir überlegten uns eine Lösung:

Das Wichtigste: Das Kopfsteinpflaster muss durch eine Asphaltdecke ersetzt und barrierefreie Übergänge ermöglicht werden. Fahrradfahrende benötigen Platz und Sicherheit.

Hier lohnt sich ein Blick auf unsere Skizze: Die Straße soll nur noch als Einbahnstraße genutzt werden dürfen, da sie sehr schmal ist. Fahrradfahrer bewegen sich auf der Autospur in die gleiche Richtung. Für die Gegenrichtung wiederum gibt es nur für Fahrradfahrer Platz – und zwar in Form eines durch Poller geschützten Radwegs. Neben der Autospur gibt es auch weiterhin Platz für Parkplätze. Auf der Seite der Radspur fallen sie weg – zu Gunsten von Sicherheit für die Radfahrenden, damit diese keine Dooring-Opfer werden.

Aus der östlichen Mittelbruchzeile eine reine "Fahrradstraßen" zu machen, wäre ein hehres Ziel. Jedoch interessiert das viele/die meisten Kfz-Führer kaum – StVO hin, Ordnungsgelder her (viel zu gering, fast keine Kontrollen). Deshalb haben in den parteilichen Gremien und im Abgeordnetenhaus Diskussionen begonnen, ob die Ausweisungen von "Fahrradstraßen" überhaupt sinnvoll sind, oder ob es nicht besser wäre, dem Kfz-Verkehr mit (kleinen) baulichen Mitteln und entsprechenden Einzelge-/-verboten Einhalt zu gebieten.

Ebenso ist die Einschränkung "Anlieger frei" eine Farce, denn rechtlich ist fast jeder ein Anlieger. Anhalten, Motor aus, Motor an, weiterfahren reicht juristisch um als "Anlieger" zu gelten, auch wenn man da nicht wirklich zu tun hat. Und: Wer soll's kontrollieren? Das ist vergleichbar mit den Tempo-30-Zonen: Mit knapp 50 ist man oft ein „rollendes Verkehrshindernis“, besonders wenn hinter einem ein Paketbote fährt.

Nicht nur aus den genannten Gründen haben wir ein „Ersuchen“ (Antrag ans Bezirksamt) formuliert und zur Verdeutlichung die nebenstehende Skizze entworfen.

Andreas Odebrecht

„Mittelbruchzeile für die Zukunft - Vervollständigung der Radfahrverbindung zwischen Residenzstraße und Provinzstraße“

Entwurf – Antrag

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht zur Vervollständigung der Radfahrverbindung Residenz-/Provinzstraße im Zuge der Mittelbruchzeile deren Verkehrsraum zwischen Reginhard- und Provinzstraße neu aufzuteilen (s. Skizze). Hierzu wird vorgeschlagen:

  1. Die Fahrbahndecke ist teilweise in einer dem Mobilitätsgesetz entsprechenden Breite so herzurichten, dass die Benutzung nicht nur für Rad- sondern auch für E-Scooter- und Rollstuhlfahrende problemlos möglich ist.
  2. Anordnung von Einbahnstraßenregelungen für Kfz
    1. von der Reginhard- bis zur Kamekestraße und
    2. von der Provinz- bis zur Epensteinstraße
  3. Die Radspuren/-wege entgegen obiger Einbahnstraßenregelungen sind zur übrigen Fahrbahn z.B. mit Pollern zu schützen, ausgenommen vor Grundstückszufahrten (betrifft nur den Abschnitt wie in 2a)
  4. Anordnung eines zulässigen Gesamtgewichts für Kfz von 2,5t, ausgenommen Ver-/Entsorgungs- sowie Liefer-Kfz
  5. Anordnung eines eingeschränkten Halteverbots (Zeichen 286) vorm Einmündungsbereich der Epensteinstraße bis zum Einmündungsbereich der Kamekestraße
  6. Ausweisungen von Lieferzonen im Verlauf der Parkstreifen.

Weil die Fahrbahnbreite für eine strikte Trennung von Rad-, rollendem und ruhendem Kfz-Verkehr nicht möglich ist, ist eine eingeschränkte Mitbenutzung (s. Skizze) des Radfahrweges durch Kfz eine praktikable Lösung.