Geschäftsordnung des Bezirksvorstands der LINKEN Reinickendorf

Beschluss vom 11.11.22

  1. Der Bezirksvorstand tritt in der Regel alle sechs Wochen zusammen. Die Sitzungen werden abwechselnd von einer/m Vertreter*in aus dem OV Nord bzw. OV Süd geleitet, die jeweilige Person wird auf der vorhergehenden Sitzung bestimmt. Dies wird im Protokoll festgehalten.
     
  2. Die Sitzungen können als Videokonferenz stattfinden. Die Mitgliederöffentlichkeit muss dabei gewährleistet bleiben. Dies gilt nicht für geschlossene Sitzungen.
     
  3. Die Einladung erfolgt spätestens drei Werktage vor der Sitzung per Mail an den Mitgliederverteiler. Zuständig für den Versand der Einladungen ist die Sitzungsleitung der betreffenden Sitzung.
     
  4. Die Sitzungen des Bezirksvorstandes werden spätestens drei Tage vor der Sitzung von der Sitzungsleitung gemeinsam mit dem Mitarbeiter der Geschäftsstelle vorbereitet. Das betrifft insbesondere 
    1. Entwurf der Tagesordnung und des Zeitplanes,
    2. Bereitstellung der Beratungsunterlagen, einschließlich der Beschlussentwürfe,
    3. Beschlusskontrolle,
    4. Festlegungsprotokolle, die den Mitgliedern des Bezirksvorstandes spätestens fünf Arbeitstage nach der Beratung zugehen,
    5. E-Mail-Versand der Beratungsunterlagen oder Einstellung in die Vorstandscloud
       
  5. Sollte der Bedarf bestehen, kann der Vorstand Sondersitzungen beschließen.
     
  6. Als ständige Gäste gelten die Reinickendorfer Mitglieder des Landesvorstandes (sofern vorhanden), des Landesausschusses, der/die Fraktionsvorsitzende, die Sprecher*innen der Ortsverbände sowie die im Bezirksverband organisierten Abgeordneten. Diese erhalten eine Einladung, Tagesordnung und Protokoll der Sitzungen.
     
  7. Die Sitzungen des Bezirksvorstandes sind grundsätzlich öffentlich. Auf Beschluss der Mehrheit der anwesenden BV-Mitglieder können Sitzungen in geschlossener Sitzung durch- bzw. weitergeführt werden. Im Protokoll ist die Begründung zur geschlossenen Sitzung zu vermerken. Der Bezirksvorstand kann weitere Personen zu geschlossenen Sitzungen hinzuziehen.
     
  8. Zu Beginn der Sitzung beschließt der Bezirksvorstand über Tagesordnung und Zeitplan. Vorschläge zur Erweiterung bzw. Veränderung der Tagesordnung können durch alle stimmberechtigten Teilnehmenden der Beratung beantragt werden.
    Ständige TOP sind Beschluss-Kontrolle, Aktuelles und Berichte und ein zentrales Thema), Sonstiges / Termine. Die Dauer der Sitzung soll zwei Stunden nicht überschreiten.
     
  9. Die Redezeit beträgt für den/die Vortragende/r 10 Minuten und für Diskussionsteilnehmer*innen 5 Minuten. Die Durchsetzung obliegt der Sitzungsleitung.
    Ist die Zeit für einen TOP gemäß dem Zeitplan abgelaufen, ist darauf hinzuwirken, dass der TOP beendet wird.
     
  10. Beschlüsse 
    1. Der Bezirksvorstand fasst Beschlüsse auf der Grundlage von in der Regel schriftlich vorliegenden Beschlussentwürfen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Änderungen der Geschäftsordnung bedürfen der Stimmenmehrheit der gewählten Mitglieder des BV.
    2. Beschlussrecht haben nur die Mitglieder des Bezirksvorstandes.
    3. Auf Antrag eines Vorstandsmitglieds kann per BV-Beschluss das Beschlussrecht für einzelne Anträge auf Gäste der BV-Sitzung ausgeweitet werden. Dies ist bei Anträgen zu Personal- und Finanzfragen nicht möglich.
    4. Der Bezirksvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder des Bezirksvorstandes anwesend ist.
    5. Die Beschlüsse werden schriftlich festgehalten und in geeigneter Weise veröffentlicht.
    6. Bei dringenden auf dem Onlineweg gestellten Anträgen kann in begründeten Ausnahmefällen (wenn kein zeitnaher Termin einer Bezirksvorstandssitzung bevorsteht) ein Umlaufbeschluss per E-Mail oder telefonischer Abfrage eingeholt werden. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, läuft diese Abstimmung fünf Tage. Der Durchführung dieser Online-Abstimmung müssen alle gewählten Mitglieder des BV zugestimmt haben. Anträge, die einer eingehenden Diskussion bedürfen, können nicht online abgestimmt werden. Ggf. muss der BV kurzfristig zu einer Sondersitzung zu diesem einen TOP zusammenkommen. Der Beschluss ist im Protokoll der darauffolgenden BV-Sitzung zu dokumentieren.
       
  11. Beschlussvorlagen und Anträge können von jedem Mitglied, jeder Gliederung und jedem Zusammenschluss des Bezirksverbandes Reinickendorf sowie von der BVV-Fraktion der Partei zur Diskussion und zur Beschlussfassung in den Bezirksvorstand eingereicht werden. Sie sollten den Mitgliedern des Bezirksvorstands mindestens zwei Arbeitstage vor der Beratung zugestellt werden, einschließlich eines entsprechenden Vorschlags zu ihrer Behandlung unter Berücksichtigung des Entwurfes zur Tagesordnung. Die Antragstellenden sind jeweils über den Entwurf zur Tagesordnung zu informieren.
    In Beschlussvorlagen sind grundsätzlich 
    1. - konkrete Vorschläge und Verantwortlichkeiten,
    2. - finanzielle Konsequenzen des jeweiligen Vorschlages/Projektes,
    3. - Vorschläge für eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit festzulegen.
       
  12. Gäste haben das Recht, zur Diskussion zu sprechen, sofern kein Mitglied des BV dagegen Einspruch erhebt. Dann hat der BV über das Rederecht des Gastes abzustimmen; zur Gewährung reicht die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Durch die Sitzungsleitung wird die Redeliste unter Berücksichtigung der Quotierung zwischen weiblichen und männlichen Teilnehmenden festgelegt. Die Redezeit beträgt maximal fünf Minuten. Redezeitverlängerungen und die Beendigung der Diskussion können auf Antrag beschlossen werden.
     
  13. Anträge zur Geschäftsordnung können außerhalb der Redeliste von den Mitgliedern des Bezirksvorstandes gestellt und begründet werden. Nach der Einbringung und vor der Abstimmung erhält je ein*e Redner*in zuerst gegen und dann für den Antrag das Wort. In laufenden Abstimmungen sind Anträge zur Geschäftsordnung nicht statthaft.
     
  14. Die Mitglieder des Bezirksvorstandes haben die Möglichkeit, nach einer Beschlussfassung eine persönliche Erklärung abzugeben.
     
  15. Erklärungen im Namen des Bezirksvorstandes müssen vom Bezirksvorstand vor der Veröffentlichung behandelt werden. Jedes Mitglied des Bezirksvorstandes kann im eigenen Namen Presseerklärungen abgeben.
     
  16. Durch Sitzungsleitung ist alle 60 Minuten eine Pause von fünf Minuten zu sichern.
     
  17. Von der Versammlung ist ein Festlegungsprotokoll anzufertigen. 
    1. Die Mitglieder des Vorstandes sind reihum verpflichtet, das Protokoll zu verfassen. Die Reihenfolge richtet sich nach dem Alphabet, Bezugspunkt ist der Nachname. Das Protokoll ist binnen einer Woche per Mail an den Vorstandsverteiler zu schicken.
    2. Wenn nötig, sind dabei zwei Fassungen zu erstellen; Personalentscheidungen werden anonymisiert, vertrauliche Informationen werden nicht veröffentlicht.
    3. Die Protokolle werden per Mail bestätigt. Keine Reaktion innerhalb von fünf Tagen bedeutet Zustimmung.
    4. Die Protokolle werden nach der Bestätigung, durch den Mitarbeiter der Geschäftsstelle auf der Homepage des Bezirksverbandes veröffentlicht und an die Mitgliedschaft per mail versandt.